27.08.2013 10:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wenn der Erblasser in seinem Testament denjenigen als Erben einsetzt, der sich bis zu seinem Tod um ihn kümmert, ohne jedoch eine konkreten Namen zu benennen, so ist dieses Testament nicht wirksam.
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Autor der Pressemeldung "Erbrecht: Ohne konkrete Benennung des Erben ist ein Testament unwirksam" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.