29.08.2013 11:10 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird der Komplementärin einer Publikums-KG ein Mehrstimmrecht bei der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Publikums-KG eingeräumt, so ist dies unter Umständen unzulässig.
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Autor der Pressemeldung "GRP Rainer Bewertung von Mehrstimmrechten in einer Publikums-KG" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.