Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben

Peters darf NKL-Produkte im Internet bewerben
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(NL/6499681813) Hamburg, 29. August 2013 Ab sofort kann die Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters die Online-Vermarktung der Lose der Nordwestdeutschen Klassenlotterie (NKL) wieder aufnehmen. Dies war vom geltenden Glücksspielrecht aufgrund der vielen illegalen Online-Angebote unterbunden worden. Wer sich aber wie Peters den Jugend- und Spielerschutz auf die Fahnen geschrieben und ein überzeugendes Werbekonzept eingereicht hat, darf nun wieder im Online-Markt mitmischen.


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Staatliche Lotterie-Einnahme Werner Peters OHG
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20095 Hamburg
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