30.08.2013 10:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein aus der Elternzeit zurückkehrender Arbeitnehmer hat Anspruch auf Beschäftigung in einem Teilzeitmodell, auch wenn dies nur mit einem gewissen Organisationsaufwand des Arbeitgebers möglich ist.
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Autor der Pressemeldung "Arbeitgeber muss Teilzeitbeschäftigung ermöglichen - Arbeitsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.