Die neue Verordnung für Batteriebeleuchtung am Fahrrad
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel?Kurzfassung: Gerade als viele Urlauber mit ihren Fahrrädern unterwegs sind, hat der Bundesrat eine neue Verordnung beschlossen, die mit Wirkung vom 01. August 2013 in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung wurden auch Batterie- und Akkuleuchten am Fahrrad erlaubt, was besonders alle diejenigen freuen wird, die mit dem sportlichen Crossrad oder einem Mountainbike unterwegs sind.
[Toma-Versand - 07.09.2013] Die neue Verordnung für Batteriebeleuchtung am Fahrrad
Gerade als viele Urlauber mit ihren Fahrrädern unterwegs sind, hat der Bundesrat eine neue Verordnung beschlossen, die mit Wirkung vom 01. August 2013 in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung wurden auch Batterie- und Akkuleuchten am Fahrrad erlaubt, was besonders alle diejenigen freuen wird, die mit dem sportlichen Crossrad oder einem Mountainbike unterwegs sind. Jedes dieser Fahrräder hat meistens keine fest installierte Beleuchtung anmontiert, weil dies a) nicht sportlich aussieht und b) hinderlich ist. Außerdem erfordert ein Dynamo-betriebenes Rücklicht ein fest installiertes Schutzblech, was ebenfalls an solchen Fahrrädern nicht vorgesehen ist.
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel?
Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen wollte - und das sind irgendwie alle - musste eine "dynamobetriebene Lichtanlage" installiert haben. Das galt grundsätzlich für Fahrräder, außer Rennrädern, bis zu einem Gewicht von 11 Kilogramm. Nun wurde seitens des ADFC jedoch angemerkt, dass die neue Verordnung Unklarheiten enthalte, denn die geforderte Batteriebeleuchtung sei momentan noch nicht im Handel zu kaufen. Hingegen bemerkt das Bundesverkehrsministerium, dass alle aufsteckbaren Scheinwerfer und Rückleuchten erlaubt wären, auch wenn sie nicht eindeutig dem Wortlaut der Verordnung folgen.
Für den Radfahrer bedeutet dies, dass er entspannt einer Polizeikontrolle entgegensehen kann und nicht mehr befürchten muss, wegen der batteriebetriebenen Beleuchtung abgemahnt zu werden. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Beleuchtung das gewünschte Prüfzeichen trägt. Dieses ist an einer Wellenlinie, die mit dem Großbuchstaben K sowie einer Zahl gekennzeichnet ist, zu erkennen. Scheinwerfer müssen nun wenigstens eine Leuchtkraft von 10 Lux und auch eine vorgeschriebene Lichtverteilung aufweisen können, damit sie akzeptiert werden. Dieser ist im Zentrum hell und zu den Seiten schwächer, nach oben ist der Lichtstrahl wie abgeschnitten und soll somit dafür sorgen, dass kein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer durch den Scheinwerfer geblendet wird. Blinkende Beleuchtung ist nicht erlaubt, außerdem müssen beide Leuchtartikel gegen Nässe und Schmutz abgedichtet sein. Wichtig für alle sportlichen Fahrräder: Die Leuchten müssen auch bei holperigen Passagen stets in der gleichen Position festsitzen. Damit der Batteriestand jederzeit kontrolliert werden kann, ist eine Kontrollleuchte für den Ladezustand Pflicht.
Fachhändler bieten die passende Beleuchtung an
Der Fahrrad Fachhändler mit Ladengeschäft und Fahrrad Onlineshop TOMA in Salzwedel bietet Radfahrern vor Ort und in seinem Onlineshop die batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nach der neuesten Verordnung an. In der Verordnung ist dieser genaue Wortlaut zu finden:
 Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
Im Sortiment des Fahrrad Onlineshops sind batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter erhältlich, die diesen Anforderungen entsprechen. Sinnvollerweise sollte die nach der neuen Verordnung angebrachte Beleuchtung mit Akkubatterien betrieben werden, was nicht nur ökologisch sinnvoller ist, sondern auch auf die Nutzungsdauer gerechnet günstiger ist. Diese Art der Beleuchtung kann dann von der fest installierten Halterung abgenommen und zum Aufladen in das mitgelieferte Ladegerät eingelegt werden.
Der Fahrrad-Online Shop TOMA-Versand zeigt im Internet auf seiner Seite www.toma-versand.com hochwertige Fahrräder, Ersatzteile und wichtiges Zubehör. Bereits seit 2004 erfolgreich am Markt tätig wurde der Internethandel und das Ladengeschäft ständig ausgebaut. 10 Mitarbeiter sind damit ausgelastet, die Kundenwünsche zu erfüllen und stets für Nachschub an innovativen Neuerungen zu sorgen. Nachfragen vor oder bei Bestellungen sind gerne gesehen und werden gerne telefonisch entgegen genommen.
Gerade als viele Urlauber mit ihren Fahrrädern unterwegs sind, hat der Bundesrat eine neue Verordnung beschlossen, die mit Wirkung vom 01. August 2013 in Kraft tritt. Nach dieser Verordnung wurden auch Batterie- und Akkuleuchten am Fahrrad erlaubt, was besonders alle diejenigen freuen wird, die mit dem sportlichen Crossrad oder einem Mountainbike unterwegs sind. Jedes dieser Fahrräder hat meistens keine fest installierte Beleuchtung anmontiert, weil dies a) nicht sportlich aussieht und b) hinderlich ist. Außerdem erfordert ein Dynamo-betriebenes Rücklicht ein fest installiertes Schutzblech, was ebenfalls an solchen Fahrrädern nicht vorgesehen ist.
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel?
Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen wollte - und das sind irgendwie alle - musste eine "dynamobetriebene Lichtanlage" installiert haben. Das galt grundsätzlich für Fahrräder, außer Rennrädern, bis zu einem Gewicht von 11 Kilogramm. Nun wurde seitens des ADFC jedoch angemerkt, dass die neue Verordnung Unklarheiten enthalte, denn die geforderte Batteriebeleuchtung sei momentan noch nicht im Handel zu kaufen. Hingegen bemerkt das Bundesverkehrsministerium, dass alle aufsteckbaren Scheinwerfer und Rückleuchten erlaubt wären, auch wenn sie nicht eindeutig dem Wortlaut der Verordnung folgen.
Für den Radfahrer bedeutet dies, dass er entspannt einer Polizeikontrolle entgegensehen kann und nicht mehr befürchten muss, wegen der batteriebetriebenen Beleuchtung abgemahnt zu werden. Hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Beleuchtung das gewünschte Prüfzeichen trägt. Dieses ist an einer Wellenlinie, die mit dem Großbuchstaben K sowie einer Zahl gekennzeichnet ist, zu erkennen. Scheinwerfer müssen nun wenigstens eine Leuchtkraft von 10 Lux und auch eine vorgeschriebene Lichtverteilung aufweisen können, damit sie akzeptiert werden. Dieser ist im Zentrum hell und zu den Seiten schwächer, nach oben ist der Lichtstrahl wie abgeschnitten und soll somit dafür sorgen, dass kein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer durch den Scheinwerfer geblendet wird. Blinkende Beleuchtung ist nicht erlaubt, außerdem müssen beide Leuchtartikel gegen Nässe und Schmutz abgedichtet sein. Wichtig für alle sportlichen Fahrräder: Die Leuchten müssen auch bei holperigen Passagen stets in der gleichen Position festsitzen. Damit der Batteriestand jederzeit kontrolliert werden kann, ist eine Kontrollleuchte für den Ladezustand Pflicht.
Fachhändler bieten die passende Beleuchtung an
Der Fahrrad Fachhändler mit Ladengeschäft und Fahrrad Onlineshop TOMA in Salzwedel bietet Radfahrern vor Ort und in seinem Onlineshop die batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung nach der neuesten Verordnung an. In der Verordnung ist dieser genaue Wortlaut zu finden:
 Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wieder aufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.
Im Sortiment des Fahrrad Onlineshops sind batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter erhältlich, die diesen Anforderungen entsprechen. Sinnvollerweise sollte die nach der neuen Verordnung angebrachte Beleuchtung mit Akkubatterien betrieben werden, was nicht nur ökologisch sinnvoller ist, sondern auch auf die Nutzungsdauer gerechnet günstiger ist. Diese Art der Beleuchtung kann dann von der fest installierten Halterung abgenommen und zum Aufladen in das mitgelieferte Ladegerät eingelegt werden.
Der Fahrrad-Online Shop TOMA-Versand zeigt im Internet auf seiner Seite www.toma-versand.com hochwertige Fahrräder, Ersatzteile und wichtiges Zubehör. Bereits seit 2004 erfolgreich am Markt tätig wurde der Internethandel und das Ladengeschäft ständig ausgebaut. 10 Mitarbeiter sind damit ausgelastet, die Kundenwünsche zu erfüllen und stets für Nachschub an innovativen Neuerungen zu sorgen. Nachfragen vor oder bei Bestellungen sind gerne gesehen und werden gerne telefonisch entgegen genommen.
Weitere Informationen
Toma-Versand, Herr Thomas Roßbander
Alte Pumpe 7, 29410 Salzwedel, Deutschland
Tel.: 03901-3075490; http://www.Toma-Versand.com
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Tel.: 03901-3075490; http://www.Toma-Versand.com
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Autor der Pressemeldung "Die neue Verordnung für Batteriebeleuchtung am Fahrrad" ist Toma-Versand, vertreten durch Thomas Roßbander.