Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (02.09.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verwechslung des Knies anlässlich Arthroskopie, LG Stuttgart, Az. 20 O 473/11Kurzfassung: Die Klägerin befand sich im Jahre 2008 beim Beklagten zur Vornahme einer Arhroskopie in Allgemeinnarkose. Behandlungsfehlerhaft operierte der Beklagte jedoch nicht das linke, sondern das rechte Knie. Darüberhinaus verletzte er die Aufklärungspflicht.
[Ciper & Coll. - 02.09.2013] Landgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verwechslung des Knies anlässlich Arthroskopie, LG Stuttgart, Az. 20 O 473/11
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Jahre 2008 beim Beklagten zur Vornahme einer Arhroskopie in Allgemeinnarkose. Behandlungsfehlerhaft operierte der Beklagte jedoch nicht das linke, sondern das rechte Knie. Darüberhinaus verletzte er die Aufklärungspflicht.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage, da elementare Kontrollpflichten verletzt worden waren, den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Diesem sind die Parteien nähergetreten. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Derart krasse Verletzungen ärztlicher Sorgfalt kommen in der Praxis relativ selten vor, schlagen aber dann in der Medienlandschaft und der medizinischen Fachwelt in der Regel hohe Wellen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist. Besonders tragisch sind Fälle, in denen lebenswichtige Organe, wie beispielsweise die Lungenflügel irrtümlich vertauscht werden. Derartige Fehler führen zu drastischen Konsequenzen und sind nicht verzeihlich.
Verwechslung des Knies anlässlich Arthroskopie, LG Stuttgart, Az. 20 O 473/11
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Jahre 2008 beim Beklagten zur Vornahme einer Arhroskopie in Allgemeinnarkose. Behandlungsfehlerhaft operierte der Beklagte jedoch nicht das linke, sondern das rechte Knie. Darüberhinaus verletzte er die Aufklärungspflicht.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage, da elementare Kontrollpflichten verletzt worden waren, den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Diesem sind die Parteien nähergetreten. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Derart krasse Verletzungen ärztlicher Sorgfalt kommen in der Praxis relativ selten vor, schlagen aber dann in der Medienlandschaft und der medizinischen Fachwelt in der Regel hohe Wellen, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist. Besonders tragisch sind Fälle, in denen lebenswichtige Organe, wie beispielsweise die Lungenflügel irrtümlich vertauscht werden. Derartige Fehler führen zu drastischen Konsequenzen und sind nicht verzeihlich.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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