02.09.2013 16:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Ostdeutsche Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließen länderübergreifendes Positionspapier zum Hochwasserschutz
Kurzfassung: Ostdeutsche Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließen länderübergreifendes Positionspapier zum HochwasserschutzDie Vorsitzenden der bündnisgrünen Landtagsfraktionen Axel Vogel (B ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 02.09.2013] Ostdeutsche Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließen länderübergreifendes Positionspapier zum Hochwasserschutz
Die Vorsitzenden der bündnisgrünen Landtagsfraktionen Axel Vogel (Brandenburg), Antje Hermenau (Sachsen), Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Anja Siegesmund (Thüringen) haben heute im Thüringer Landtag ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel "Für eine nachhaltige Hochwasservorsorge - Ursachen erkennen, Positionen beziehen, entschlossen Handeln" unterzeichnet. Dort fordern sie weitreichendere Maßnahmen und Investitionen in Richtung einer ganzheitlichen, naturnahen und ökologischen Hochwasservorsorge. Mitgetragen wird das Papier auch von der bündnisgrünen Landtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern.
Der Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion von Brandenburg Axel Vogel stellte vor dem Hintergrund der zeitgleich tagenden Umweltministerkonferenz und vor dem Hintergrund von Forderungen nach einer Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Deichbaubeschleunigungsgesetz fest:
"Es darf nicht sein, dass für den Hochwasserschutz Bürgerrechte abgebaut werden. Erforderlich ist hingegen, die zuständigen Genehmigungs- und Planungsbehörden mit ausreichend Personal auszustatten, um Bürgerbeteiligung mit Leben zu erfüllen und auszuweiten."
Die wichtigsten Eckpunkte, auf die sich die fünf Fraktionen geeinigt haben, in Kürze:
I. Klimaschutz ist Hochwasserschutz. Hochwasserschutz beginnt mit einer ambitionierten, globalen und lokalen Klimaschutzpolitik. Ohne einen effektiven Klimaschutz werden wir die Entwicklung hin zu häufigeren und heftigeren Hochwasserereignissen mit all ihren negativen Folgen nicht bremsen können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern endlich verbindliche klimapolitische Zielsetzungen von Bund und Ländern und deren konsequente Umsetzung in allen politischen Bereichen.
II. Hochwasservorsorge dem Klimawandel anpassen. Allein drei Hochwasserereignisse in den letzten elf Jahren, welche alle als ,,mehrhundertjährliche' Hochwasser eingestuft wurden, haben das Bemessungskriterium eines hundertjährlichen Hochwassers relativiert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die Hochwasserrisikomanagementpläne und Hochwasserschutzkonzeptionen für die jeweiligen Gewässer auf Grundlage einer Auswertung des letzten extremen Hochwasserereignisses sowie mit Bezug auf die aktuellsten Klimaprognosen länderübergreifend abzustimmen, zu erarbeiten beziehungsweise überarbeiten.
III. Kurzsichtige Hochwasserschutzpolitik wird zum Risiko. Die Grenzen des technischen Hochwasserschutzes wurden auch in diesem Jahr erschreckend sichtbar. Technischer Hochwasserschutz kann unsere Siedlungen, Infrastruktur und Kulturgüter immer weniger zu vertretbaren Kosten schützen. Das Hochrüsten der Deiche kann sogar zum Teil des Problems werden beziehungsweise zu dessen Verlagerung flussabwärts führen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, das gesamte Gewässersystem in den Blick zunehmen. Wir müssen den Wasserabfluss verlangsamen und mehr Überflutungsräume schaffen. Die dazu nötigen Ansätze sind nicht neu. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Umweltverbände und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben auch jenseits tagesaktueller Flutereignisse immer wieder darauf hingewiesen.
IV. Mehr Raum für Flüsse. Ökologischer Hochwasserschutz ist nur mit mehr Raum für unsere Flüsse möglich. Dies ist die notwendige Bedingung, um künftig die finanziellen Auswirkungen von Fluten und das damit verbundene persönliche Leid zu reduzieren.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die großen ehemaligen Auenflächen wieder mit dem Fluss zu verbinden und damit einen wirtschaftlichen und ökologischen Hochwasserschutz zu erreichen. Im Vorfeld von Deichsanierungen muss eine Rückverlegung geprüft und abgewogen werden.
V. Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung nicht bescheiden. Öffentliche Wahrnehmung und politische Diskussion zu den Ursachen der erneut hohen Flutschäden in diesem Jahr verlaufen entlang der üblichen Konfliktlinien. Wahlweise werden Einspruch erhebende Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Natur- und Umweltschutzverbände, die landwirtschaftlichen Nutzerinnen und Nutzer, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer oder die Länderzuständigkeiten für Verzögerungen von Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortlich gemacht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger beim lokalen Hochwasserschutz. Auf bewährte Instrumente, wie Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfungen, zu verzichten, lehnen wir ab. Eine umfassende und nachhaltige Hochwasservorsorge erfährt nur Akzeptanz über Beteiligung, Information und Integration aller. Für neue Planungs- und Umsetzungsprojekte ist ein intensiver Beteiligungsansatz zwingend vorzuschreiben.
VI. Nein zur Vollkasko - Ja zur Entschädigung für Grünlandflächen bei Überschwemmungen. Wer Flüssen mehr Raum geben will, muss zwangsläufig vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen berücksichtigen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im Überschwemmungszeitraum für Flächen mit Grünlandbewirtschaftung. Wenn landwirtschaftliche Betriebe in Überschwemmungsgebieten Ackerbau betreiben, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Eine Entschädigung kann dann nur auf Basis der Leistungen für Grünlandflächen erfolgen.
VII. Etablierung eines umfassenden Informationsmanagements. Das Informations- und Krisenmanagement hat sich spürbar verbessert. Dies ist ein Nebeneffekt der Häufung der Hochwasserkatastrophen. Gleichwohl gibt es Verbesserungsbedarf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die zeitnahe Einrichtung eines finanziell abgesicherten, leistungsfähigen, länderübergreifenden Hochwasserpegelnetzes. Die Hochwassermess- und -warnsysteme sind so auszubauen, dass sowohl bei lokalen Starkregenfällen als auch bei schnell ansteigenden Wasserständen nach Möglichkeit eine rechtzeitige Warnung der Betroffenen und das Ergreifen von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen möglich sind. Die Hochwasserschutzkooperationen und das Flussgebietsmanagement sind mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen verbindlich zu regeln.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de/presse
Die Vorsitzenden der bündnisgrünen Landtagsfraktionen Axel Vogel (Brandenburg), Antje Hermenau (Sachsen), Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) und Anja Siegesmund (Thüringen) haben heute im Thüringer Landtag ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel "Für eine nachhaltige Hochwasservorsorge - Ursachen erkennen, Positionen beziehen, entschlossen Handeln" unterzeichnet. Dort fordern sie weitreichendere Maßnahmen und Investitionen in Richtung einer ganzheitlichen, naturnahen und ökologischen Hochwasservorsorge. Mitgetragen wird das Papier auch von der bündnisgrünen Landtagsfraktion von Mecklenburg-Vorpommern.
Der Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion von Brandenburg Axel Vogel stellte vor dem Hintergrund der zeitgleich tagenden Umweltministerkonferenz und vor dem Hintergrund von Forderungen nach einer Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Deichbaubeschleunigungsgesetz fest:
"Es darf nicht sein, dass für den Hochwasserschutz Bürgerrechte abgebaut werden. Erforderlich ist hingegen, die zuständigen Genehmigungs- und Planungsbehörden mit ausreichend Personal auszustatten, um Bürgerbeteiligung mit Leben zu erfüllen und auszuweiten."
Die wichtigsten Eckpunkte, auf die sich die fünf Fraktionen geeinigt haben, in Kürze:
I. Klimaschutz ist Hochwasserschutz. Hochwasserschutz beginnt mit einer ambitionierten, globalen und lokalen Klimaschutzpolitik. Ohne einen effektiven Klimaschutz werden wir die Entwicklung hin zu häufigeren und heftigeren Hochwasserereignissen mit all ihren negativen Folgen nicht bremsen können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern endlich verbindliche klimapolitische Zielsetzungen von Bund und Ländern und deren konsequente Umsetzung in allen politischen Bereichen.
II. Hochwasservorsorge dem Klimawandel anpassen. Allein drei Hochwasserereignisse in den letzten elf Jahren, welche alle als ,,mehrhundertjährliche' Hochwasser eingestuft wurden, haben das Bemessungskriterium eines hundertjährlichen Hochwassers relativiert.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die Hochwasserrisikomanagementpläne und Hochwasserschutzkonzeptionen für die jeweiligen Gewässer auf Grundlage einer Auswertung des letzten extremen Hochwasserereignisses sowie mit Bezug auf die aktuellsten Klimaprognosen länderübergreifend abzustimmen, zu erarbeiten beziehungsweise überarbeiten.
III. Kurzsichtige Hochwasserschutzpolitik wird zum Risiko. Die Grenzen des technischen Hochwasserschutzes wurden auch in diesem Jahr erschreckend sichtbar. Technischer Hochwasserschutz kann unsere Siedlungen, Infrastruktur und Kulturgüter immer weniger zu vertretbaren Kosten schützen. Das Hochrüsten der Deiche kann sogar zum Teil des Problems werden beziehungsweise zu dessen Verlagerung flussabwärts führen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, das gesamte Gewässersystem in den Blick zunehmen. Wir müssen den Wasserabfluss verlangsamen und mehr Überflutungsräume schaffen. Die dazu nötigen Ansätze sind nicht neu. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Umweltverbände und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben auch jenseits tagesaktueller Flutereignisse immer wieder darauf hingewiesen.
IV. Mehr Raum für Flüsse. Ökologischer Hochwasserschutz ist nur mit mehr Raum für unsere Flüsse möglich. Dies ist die notwendige Bedingung, um künftig die finanziellen Auswirkungen von Fluten und das damit verbundene persönliche Leid zu reduzieren.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, die großen ehemaligen Auenflächen wieder mit dem Fluss zu verbinden und damit einen wirtschaftlichen und ökologischen Hochwasserschutz zu erreichen. Im Vorfeld von Deichsanierungen muss eine Rückverlegung geprüft und abgewogen werden.
V. Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung nicht bescheiden. Öffentliche Wahrnehmung und politische Diskussion zu den Ursachen der erneut hohen Flutschäden in diesem Jahr verlaufen entlang der üblichen Konfliktlinien. Wahlweise werden Einspruch erhebende Bürgerinnen und Bürger, Bürgerinitiativen, Natur- und Umweltschutzverbände, die landwirtschaftlichen Nutzerinnen und Nutzer, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer oder die Länderzuständigkeiten für Verzögerungen von Hochwasserschutzmaßnahmen verantwortlich gemacht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger beim lokalen Hochwasserschutz. Auf bewährte Instrumente, wie Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung oder Umweltverträglichkeitsprüfungen, zu verzichten, lehnen wir ab. Eine umfassende und nachhaltige Hochwasservorsorge erfährt nur Akzeptanz über Beteiligung, Information und Integration aller. Für neue Planungs- und Umsetzungsprojekte ist ein intensiver Beteiligungsansatz zwingend vorzuschreiben.
VI. Nein zur Vollkasko - Ja zur Entschädigung für Grünlandflächen bei Überschwemmungen. Wer Flüssen mehr Raum geben will, muss zwangsläufig vor allem landwirtschaftlich genutzte Flächen berücksichtigen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im Überschwemmungszeitraum für Flächen mit Grünlandbewirtschaftung. Wenn landwirtschaftliche Betriebe in Überschwemmungsgebieten Ackerbau betreiben, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Eine Entschädigung kann dann nur auf Basis der Leistungen für Grünlandflächen erfolgen.
VII. Etablierung eines umfassenden Informationsmanagements. Das Informations- und Krisenmanagement hat sich spürbar verbessert. Dies ist ein Nebeneffekt der Häufung der Hochwasserkatastrophen. Gleichwohl gibt es Verbesserungsbedarf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die zeitnahe Einrichtung eines finanziell abgesicherten, leistungsfähigen, länderübergreifenden Hochwasserpegelnetzes. Die Hochwassermess- und -warnsysteme sind so auszubauen, dass sowohl bei lokalen Starkregenfällen als auch bei schnell ansteigenden Wasserständen nach Möglichkeit eine rechtzeitige Warnung der Betroffenen und das Ergreifen von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen möglich sind. Die Hochwasserschutzkooperationen und das Flussgebietsmanagement sind mit den Nachbarstaaten Tschechien und Polen verbindlich zu regeln.
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