Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (05.09.2013):
Versicherungsrecht - Schmerzensgeldrecht: Mittelohrperforation nach tätlichem Angriff, Landgericht Düsseldorf, Az. 14e O 29/10Kurzfassung: Der Kläger, ein zum Zeitpunkt der Schädigung neunjähriger Junge, wurde von dem Vater einer Mitschülerin während des Schulunterrichts tätlich angegriffen. Dieser zog den Kläger an seinem linken Ohr, so dass er beträchtliche Ohrenschmerzen erlitt. Das Ohr war bereits vorgeschädigt. Es entwickelte sich eine Mittelohrperforation.
[Ciper & Coll. - 05.09.2013] Landgericht Düsseldorf - Versicherungsrecht - Schmerzensgeldrecht:
Mittelohrperforation nach tätlichem Angriff, Landgericht Düsseldorf, Az. 14e O 29/10
Chronologie:
Der Kläger, ein zum Zeitpunkt der Schädigung neunjähriger Junge, wurde von dem Vater einer Mitschülerin während des Schulunterrichts tätlich angegriffen. Dieser zog den Kläger an seinem linken Ohr, so dass er beträchtliche Ohrenschmerzen erlitt. Das Ohr war bereits vorgeschädigt. Es entwickelte sich eine Mittelohrperforation.
Verfahren:
Mitschüler und Lehrerin konnten im Wege der Zeugenbefragung die Tätlichkeit bestätigen. Der Schädiger, der sich auch noch bei der Gerichtsverhandlung uneinsichtig über die Rechtswidrigkeit seines Tuns zeigte, wurde sodann vom Landgericht Düsseldorf zu einem Schmerzensgeld von 2.500,- Euro verurteilt.
Anmerkungen:
Das zugesprochene Schmerzensgeld bezeichnet der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Daniel Mahr LLM als angemessen. Unverständlich ist, dass sich der Schädiger nicht im Vorfeld der Klage bereit erklärte, den erlittenen Gesundheitsschaden des Klägers angemessen zu regulieren, so dass dieser gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte.
Mittelohrperforation nach tätlichem Angriff, Landgericht Düsseldorf, Az. 14e O 29/10
Chronologie:
Der Kläger, ein zum Zeitpunkt der Schädigung neunjähriger Junge, wurde von dem Vater einer Mitschülerin während des Schulunterrichts tätlich angegriffen. Dieser zog den Kläger an seinem linken Ohr, so dass er beträchtliche Ohrenschmerzen erlitt. Das Ohr war bereits vorgeschädigt. Es entwickelte sich eine Mittelohrperforation.
Verfahren:
Mitschüler und Lehrerin konnten im Wege der Zeugenbefragung die Tätlichkeit bestätigen. Der Schädiger, der sich auch noch bei der Gerichtsverhandlung uneinsichtig über die Rechtswidrigkeit seines Tuns zeigte, wurde sodann vom Landgericht Düsseldorf zu einem Schmerzensgeld von 2.500,- Euro verurteilt.
Anmerkungen:
Das zugesprochene Schmerzensgeld bezeichnet der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll., Daniel Mahr LLM als angemessen. Unverständlich ist, dass sich der Schädiger nicht im Vorfeld der Klage bereit erklärte, den erlittenen Gesundheitsschaden des Klägers angemessen zu regulieren, so dass dieser gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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