Schlaglöcher: Institut für Zweiradsicherheit stellt Meldebogen ins Netz

  • Pressemitteilung der Firma Auto-Medienportal.Net, 25.03.2011
Pressemitteilung vom: 25.03.2011 von der Firma Auto-Medienportal.Net aus Stadthagen

Kurzfassung: 25. März 2011. Etwa 40 Prozent aller deutschen Straßen sind laut Bauexperten des Tüv Rheinland aktuell in die Kategorie "stark geschädigt" eingestuft. Nach inzwischen zwei harten Wintern stellen mangelhafte Reparaturen und Schlaglöcher ein ...

[Auto-Medienportal.Net - 25.03.2011] Schlaglöcher: Institut für Zweiradsicherheit stellt Meldebogen ins Netz


25. März 2011. Etwa 40 Prozent aller deutschen Straßen sind laut Bauexperten des Tüv Rheinland aktuell in die Kategorie "stark geschädigt" eingestuft. Nach inzwischen zwei harten Wintern stellen mangelhafte Reparaturen und Schlaglöcher ein ernstes Sicherheitsrisiko insbesondere für motorisierte Zweiradfahrer dar. Das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) spricht sogar von einem ernsten Risiko für Leib und Leben und hat daher einen Meldebogen online gestellt.

Schon für Autofahrer sei der gegenwärtige Zustand eine Zumutung, meint das Essener Institut. Doch während Schlaglöcher bei mehrspurigen Fahrzeugen höchstens zu Schäden an Reifen und Fahrwerk führen können, werden Krafträder durch die harten Stöße unter Umständen soweit destabilisiert, dass es zu folgenschweren Stürzen kommen kann.

Außer bei Autobahnen, Bundes- und Landstraßen liegt die Zuständigkeit für den Straßenbau in der Regel bei den Kommunen, deren Kasse meist leer sind. Entsprechend der Haushaltslage haben sie es meist nur bei notdürftige Reparaturen von Frostschäden belassen. Das ifz fordert diesbezüglich ein Umdenken insbesondere der Bundes- und Landespolitik.

Um entsprechenden Druck auf die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung aufzubauen, hat das Essener Instituteinen Meldebogen ins Internet gestellt, der unter http://www.ifz.de/publikationen-meldebogenstrassenbau.htm heruntergeladen werden kann. Mit ihm können Motorradfahrer für sie riskante Straßenschäden bei der nächsten Polizeidienststelle oder der zuständigen Straßenbaubehörde selbst melden.


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