Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (09.09.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10Kurzfassung: Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
[Ciper & Coll. - 09.09.2013] Landgericht München I - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
Fehlerhafte Herzlungenwiederbelebung anlässlich "Facelifting", LG München I, Az. 9 O 23130/10
Chronologie:
Die verstorbene Ehefrau des Klägers befand sich im Jahre 2010 in einer Münchener Belegarztklinik in Behandlung zwecks Vornahme eines "Faceliftings". Während der Operation erlitt die Patientin einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. In der Folge verstarb sie.
Verfahren:
Das vom Landgericht München I in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten hat eine ärztliche Fehlbehandlung bestätigt. Die von der Anästhesistin, welche freiberuflich in der Belegarztklinik tätig war, verabreichte Gabe von Adrenalin zur Wiederbelebung der Patientin entsprach nicht den medizinischen Richtlinien und erfolgte daher auch nicht nach den fachärztlichen Standards. Nach dieser Konstatierung schlug das Gericht den Parteien eine Gesamtabfindung von rund 62.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Jede Operation birgt ein Risiko, auch Routineeingriffe, so wie im vorliegenden Fall, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist klar. In Extremfällen kann es aufgrund von eintretenden Komplikationen sogar zum Tode des Patienten kommen. Mit der Höhe der vom Gericht angeführten Entschädigungssumme zeigt sich Irene Rist zufrieden.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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