Tatkräftiger Einsatz: etwa 630 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl

Kurzfassung: Tatkräftiger Einsatz: etwa 630 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der BundestagswahlBei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 werden rund 630 000 Wahlhelferinnen und -helfer ...
[Statistisches Bundesamt - 05.09.2013] Tatkräftiger Einsatz: etwa 630 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl

Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 werden rund 630 000 Wahlhelferinnen und -helfer in etwa 90 000 Wahlvorständen durch ihren ehrenamtlichen Einsatz zum Gelingen der Bundestagswahl beitragen. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Der Bundeswahlleiter bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich für dieses besonders wichtige Ehrenamt zur Verfügung zu stellen und dankt allen herzlich, die am 22. September 2013 in den Wahlvorständen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unserer Demokratie - und damit uns allen - einen guten Dienst erweisen.
Bei der bevorstehenden Bundestagswahl wird es rund 80 000 Urnen- und etwa 10
000 Brief-wahlbezirke geben. Die Wahlbezirke werden von den Gemeinden so eingeteilt, dass sie für die Wählerinnen und Wähler möglichst gut zu erreichen sind. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk gibt es einen Wahlvorstand, der sich aus einem oder einer Wahlvorsteher/-in, einer Stellvertretung und drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern zusammensetzt. Manche Großstädte benötigen für die Durchführung der Bundestagswahl bis zu 10 000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Der Wahlvorstand organisiert und überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und erklärt bei Bedarf den Bürgerinnen und Bürgern die Wahlformalitäten. Er zählt nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus und meldet das Ergebnis an die Kommune, die dies an die Kreiswahlleitung weiterleitet. Diese ermittelt aus den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis für den Wahlkreis und teilt ihr Ergebnis der Landeswahlleitung mit. Die Landeswahlleitung wiederum meldet die eingehenden Wahlkreisergebnisse sofort und laufend dem Bundeswahlleiter weiter, der daraus das vorläufige Wahlergebnis für ganz Deutschland ermittelt.

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