06.09.2013 10:03 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA)
Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
Kurzfassung: Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes warnt die BZgA vor den Risiken des Alkoholkonsums in Schwangerschaft und StillzeitKöln, 06. September 2013. Alkoh ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 06.09.2013] Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes warnt die BZgA vor den Risiken des Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit
Köln, 06. September 2013. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben: Auch durch den Konsum geringer Mengen können Wachstumsstörungen, geistige und soziale Entwicklungsstörungen auftreten. Diese vorgeburtlich verursachten Schädigungen durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft werden als Alkoholspektrum-Störungen (FASD) bezeichnet. In der Vollausprägung - dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) - ist die Hirnentwicklung bei den Betroffenen so stark beeinträchtigt, dass sie ein Leben lang auf Hilfe angewiesen bleiben. Bei schwächeren Ausprägungen treten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten auf, die eine intensive Frühförderung nötig machen, aber trotzdem lebenslange Beeinträchtigungen zur Folge haben können.
Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am Montag, dem 9. September 2013, erklärt die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Prof. Dr. Elisabeth Pott: "Schätzungen zufolge, kommen in Deutschland jährlich bis zu 10.000 Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrum-Störung und 2.000 Kinder mit Fetalem Alkoholsyndrom zur Welt. Damit zählen diese Krankheitsbilder zu den häufigsten angeborenen Erkrankungen. Sie sind vollständig vermeidbar, wenn die werdende Mutter auf Alkohol verzichtet."
Eine aktuelle kanadische Studie belegt noch einmal, welche Entwicklungsdefizite von FASD-Betroffene im Kindes- und Jugendalter haben.
In einer Langzeitstudie wurde erstmalig mit einem bildgebenden Verfahren die strukturelle Hirnentwicklung bei gesunden Menschen und Menschen mit FASD im Alter von 5 bis 15 Jahren beobachtet. Es zeigte sich, dass der Alkoholkonsum in der Schwangerschaft die Entwicklung des Gehirns des Kindes bis ins Jugendalter, negativ beeinflusst. So schnitt die von FASD betroffene Gruppe etwa bei kognitiven Leistungstests wesentlich schlechter ab.
"Weil Alkoholkonsum in der Schwangerschaft mit diesen gravierenden langfristigen Entwicklungsstörungen einhergehen kann, sollten werdende Mütter auf jeglichen Alkoholkonsum verzichten. Das gilt auch in der Stillzeit", so Pott weiter.
Noch immer trinken in Deutschland etwa 14 Prozent der Schwangeren gelegentlich Alkohol. Die BZgA legt daher im Rahmen ihrer Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." bewusst einen Schwerpunkt auf die Ansprache von werdenden Müttern und Vätern, denn Eltern tragen gemeinsam Verantwortung für die gesunde Entwicklung ihres Kindes. Werdende Väter können ihre Partnerinnen in der Schwangerschaft auf vielfältige Weise unterstützen. Dabei sollten sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol selbst vorleben und die werdende Mutter keinesfalls zum Alkoholkonsum ermuntern, sondern sie im Gegenteil dabei unterstützen in der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten.
Informations- und Hilfsangebote der BZgA
Um Frauen und ihre Partner darin zu unterstützen, während der Schwangerschaft und Stillzeit konsequent alkoholfrei zu leben, hat die BZgA ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot entwickelt:
Die Broschüre "Andere Umstände - neue Verantwortung" bietet umfassende Informationen zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft und Stillzeit und unterstützt Frauen dabei, ihren Alkoholkonsum zu hinterfragen und einzustellen.
Der Flyer "Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner" fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Ergänzt werden diese Medien durch Informationen auf der Internetseite der BZgA unter: http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ .
Allgemeine Informationen der BZgA rund um Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf www.familienplanung.de .
Kontakt:
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
E-Mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
Zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes warnt die BZgA vor den Risiken des Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit
Köln, 06. September 2013. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das ungeborene Kind haben: Auch durch den Konsum geringer Mengen können Wachstumsstörungen, geistige und soziale Entwicklungsstörungen auftreten. Diese vorgeburtlich verursachten Schädigungen durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft werden als Alkoholspektrum-Störungen (FASD) bezeichnet. In der Vollausprägung - dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) - ist die Hirnentwicklung bei den Betroffenen so stark beeinträchtigt, dass sie ein Leben lang auf Hilfe angewiesen bleiben. Bei schwächeren Ausprägungen treten Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten auf, die eine intensive Frühförderung nötig machen, aber trotzdem lebenslange Beeinträchtigungen zur Folge haben können.
Anlässlich des Tages des alkoholgeschädigten Kindes am Montag, dem 9. September 2013, erklärt die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Prof. Dr. Elisabeth Pott: "Schätzungen zufolge, kommen in Deutschland jährlich bis zu 10.000 Kinder mit einer Fetalen Alkoholspektrum-Störung und 2.000 Kinder mit Fetalem Alkoholsyndrom zur Welt. Damit zählen diese Krankheitsbilder zu den häufigsten angeborenen Erkrankungen. Sie sind vollständig vermeidbar, wenn die werdende Mutter auf Alkohol verzichtet."
Eine aktuelle kanadische Studie belegt noch einmal, welche Entwicklungsdefizite von FASD-Betroffene im Kindes- und Jugendalter haben.
In einer Langzeitstudie wurde erstmalig mit einem bildgebenden Verfahren die strukturelle Hirnentwicklung bei gesunden Menschen und Menschen mit FASD im Alter von 5 bis 15 Jahren beobachtet. Es zeigte sich, dass der Alkoholkonsum in der Schwangerschaft die Entwicklung des Gehirns des Kindes bis ins Jugendalter, negativ beeinflusst. So schnitt die von FASD betroffene Gruppe etwa bei kognitiven Leistungstests wesentlich schlechter ab.
"Weil Alkoholkonsum in der Schwangerschaft mit diesen gravierenden langfristigen Entwicklungsstörungen einhergehen kann, sollten werdende Mütter auf jeglichen Alkoholkonsum verzichten. Das gilt auch in der Stillzeit", so Pott weiter.
Noch immer trinken in Deutschland etwa 14 Prozent der Schwangeren gelegentlich Alkohol. Die BZgA legt daher im Rahmen ihrer Kampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." bewusst einen Schwerpunkt auf die Ansprache von werdenden Müttern und Vätern, denn Eltern tragen gemeinsam Verantwortung für die gesunde Entwicklung ihres Kindes. Werdende Väter können ihre Partnerinnen in der Schwangerschaft auf vielfältige Weise unterstützen. Dabei sollten sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol selbst vorleben und die werdende Mutter keinesfalls zum Alkoholkonsum ermuntern, sondern sie im Gegenteil dabei unterstützen in der Schwangerschaft auf Alkohol zu verzichten.
Informations- und Hilfsangebote der BZgA
Um Frauen und ihre Partner darin zu unterstützen, während der Schwangerschaft und Stillzeit konsequent alkoholfrei zu leben, hat die BZgA ein umfassendes Informations- und Hilfsangebot entwickelt:
Die Broschüre "Andere Umstände - neue Verantwortung" bietet umfassende Informationen zum Alkoholkonsum während der Schwangerschaft und Stillzeit und unterstützt Frauen dabei, ihren Alkoholkonsum zu hinterfragen und einzustellen.
Der Flyer "Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner" fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Ergänzt werden diese Medien durch Informationen auf der Internetseite der BZgA unter: http://www.kenn-dein-limit.de/alkohol/schwangerschaft-und-stillzeit/ .
Allgemeine Informationen der BZgA rund um Schwangerschaft und Geburt finden Sie auf www.familienplanung.de .
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Pressesprecherin der
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