Neues Ordnungsgeld für Störer
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 25.03.2011
Pressemitteilung vom: 25.03.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt: Nach intensiven Beratungen hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Weg frei gemacht für die Einführung ...
[Deutscher Bundestag - 25.03.2011] Neues Ordnungsgeld für Störer
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt:
Nach intensiven Beratungen hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Weg frei gemacht für die Einführung eines Ordnungsgeldes gegen Abgeordnete, die Sitzungen des Bundestages stören.
Die weit überwiegende Mehrheit im Ausschuss mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE, die keine Veranlassung für eine Verschärfung der Ordnungsmittel sah, stimmte für die Regelung. Den Fraktionen wird nun eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen, wonach oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro, im Wiederholungsfall von 2 000 Euro, eingeführt werden soll. Dieses soll vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" festgesetzt werden können.
Diskutiert wurde bis zuletzt die Frage, ob auch die "Würde des Bundestages" ausdrücklich in den Schutzbereich der Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden sollte. Mit Ausnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die befürchtete, dass auch Fragen der Kleiderordnung im Plenum davon umfasst werden könnten, stimmten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD der Einbeziehung zu. Auch bei nichtverbalen Ordnungsstörungen, wie zum Beispiel beim Hochhalten von Transparenten oder sonstigem provokativem Verhalten, müsse die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion bestehen. Dies sei insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Ordnungsmittel regelmäßig auch für die Bundesversammlung, in der ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird, gelten.
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(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt:
Nach intensiven Beratungen hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Weg frei gemacht für die Einführung eines Ordnungsgeldes gegen Abgeordnete, die Sitzungen des Bundestages stören.
Die weit überwiegende Mehrheit im Ausschuss mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE, die keine Veranlassung für eine Verschärfung der Ordnungsmittel sah, stimmte für die Regelung. Den Fraktionen wird nun eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen, wonach oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro, im Wiederholungsfall von 2 000 Euro, eingeführt werden soll. Dieses soll vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" festgesetzt werden können.
Diskutiert wurde bis zuletzt die Frage, ob auch die "Würde des Bundestages" ausdrücklich in den Schutzbereich der Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden sollte. Mit Ausnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die befürchtete, dass auch Fragen der Kleiderordnung im Plenum davon umfasst werden könnten, stimmten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD der Einbeziehung zu. Auch bei nichtverbalen Ordnungsstörungen, wie zum Beispiel beim Hochhalten von Transparenten oder sonstigem provokativem Verhalten, müsse die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion bestehen. Dies sei insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Ordnungsmittel regelmäßig auch für die Bundesversammlung, in der ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird, gelten.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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