Neues Ordnungsgeld für Störer

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 25.03.2011
Pressemitteilung vom: 25.03.2011 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt: Nach intensiven Beratungen hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Weg frei gemacht für die Einführung ...

[Deutscher Bundestag - 25.03.2011] Neues Ordnungsgeld für Störer


Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, MdB, erklärt:

Nach intensiven Beratungen hat der Geschäftsordnungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Weg frei gemacht für die Einführung eines Ordnungsgeldes gegen Abgeordnete, die Sitzungen des Bundestages stören.

Die weit überwiegende Mehrheit im Ausschuss mit Ausnahme der Fraktion DIE LINKE, die keine Veranlassung für eine Verschärfung der Ordnungsmittel sah, stimmte für die Regelung. Den Fraktionen wird nun eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen, wonach oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro, im Wiederholungsfall von 2 000 Euro, eingeführt werden soll. Dieses soll vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" festgesetzt werden können.

Diskutiert wurde bis zuletzt die Frage, ob auch die "Würde des Bundestages" ausdrücklich in den Schutzbereich der Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden sollte. Mit Ausnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die befürchtete, dass auch Fragen der Kleiderordnung im Plenum davon umfasst werden könnten, stimmten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD der Einbeziehung zu. Auch bei nichtverbalen Ordnungsstörungen, wie zum Beispiel beim Hochhalten von Transparenten oder sonstigem provokativem Verhalten, müsse die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion bestehen. Dies sei insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Ordnungsmittel regelmäßig auch für die Bundesversammlung, in der ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird, gelten.


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