09.09.2013 10:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird eine fremde Marke als Element eigener Werbung genutzt, kann der Markeninhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den werbenden Unternehmer haben.
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