Deutsche S&K Sachwerte: Insolvenzverfahren eröffnet - Kapitalmarktrecht

Deutsche S&K Sachwerte: Insolvenzverfahren eröffnet - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Nun soll offensichtlich am Amtsgericht Hamburg über die Fondsgesellschaft Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein (Az.: 67g IN 149/13).
Deutsche S&K Sachwerte: Insolvenzverfahren eröffnet - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 10.09.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gläubigern steht nun die Möglichkeit zu ihre Forderungen zur Tabelle anzumelden. Es ist von enormer Wichtigkeit, dass die Forderungsanmeldung form- und fristgerecht erfolgt. Anscheinend soll die Gläubigerversammlung am 24. Oktober abgehalten werden.

Laut Angaben soll das Insolvenzverfahren des Vorgängerfonds Deutsche S&K Sachwerte schon am 20.06.13 eröffnet worden sein (Az.: 67g IN 148/13). Bis zum 12. September müssen hier etwaige Forderungen zur Tabelle angemeldet werden.

Aufgelegt wurden die Deutsche S&K Sachwerte und Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 von dem Emissionshaus United Investors. Eine enge Zusammenarbeit soll es anscheinend zwischen United Investors und der S&K-Gruppe gegeben haben. Es scheint demnach nicht überraschend, dass neben den Fonds auch United Investors Insolvenz angemeldet haben soll. Der S&K-Gruppe wird vorgeworfen, Anleger mit einer Art "Schneeballsystem" um ihr Geld gebracht zu haben. Diesbezügliche Ermittlungen dauern derweilen noch an.

Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle ordnungsgemäß anmelden. Parallel dazu empfiehlt es sich aber, die Anlage auch auf mögliche Schadensersatzansprüche von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Das scheint in vielen Fällen der erfolgversprechendere Weg zu sein.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. Ein Ansatzpunkt ist die Falschberatung. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihres Investments genau aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus kommt eventuell auch die Prospekthaftung in Betracht, wenn der Verkaufsprospekt bereits Fehler aufwies.

Anleger sollten sich zur Klärung ihrer Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

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