10.09.2013 13:48 Uhr in Energie & Umwelt von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Bündnisgrüne Fraktion fordert Landesinformationsstelle für Bergbauvorhaben in Brandenburg
Kurzfassung: Bündnisgrüne Fraktion fordert Landesinformationsstelle für Bergbauvorhaben in BrandenburgMit einer Landesinformationsstelle Bergbau möchte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 10.09.2013] Bündnisgrüne Fraktion fordert Landesinformationsstelle für Bergbauvorhaben in Brandenburg
Mit einer Landesinformationsstelle Bergbau möchte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag den Bürgerinnen und Bürgern einen deutlich besseren Zugang zu Informationen über geplante Bergbauvorhaben, sowie über laufende und abgeschlossene Bergbauunternehmungen verschaffen. Mit dem neuen Informationsangebot soll die Transparenz bei geplanten Vorhaben und die Zugänglichkeit zu wichtigen Daten in Streitfällen über Bergschäden verbessert werden.
Die Informationen sollen in einer Behörde und auf einer Onlineplattform zur Verfügung gestellt werden. Diese Forderungen stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Entschließungsantrag, der auf der nächsten Plenarsitzung anlässlich der Debatte über die von Fraktion initiierte Große Anfrage zum Thema Bergschäden behandelt wird. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept für die zu gründende Landesinformationsstelle Bergbau zu erarbeiten.
Zur Verfügung gestellt werden sollen sowohl alle den Bergbau betreffende umweltbezogene Informationen, sämtliche Daten des Markscheidewesens als auch für die Beurteilung von Bergschäden an privaten und öffentlichen Sachwerten relevante Daten und Informationen. Frei zugänglich zu machen sind u.a. Daten, die Bergbaubetreiber den Behörden zur Verfügung stellen. Des Weiteren soll veröffentlicht werden, welche Gebühren, Rücklagen und Kompensationen dem Betreiber für die Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Infrastruktur des Landes auferlegt bzw. in Rechnung gestellt werden. Auch beantragte und erteilte Erkundungslizenzen oder -genehmigungen sind dort vollständig zu veröffentlichen.
Für die Daten zur Luft- und Wasserreinhaltung ist sicherzustellen, dass, im Sinne einer transparenten Datenerhebung, neben den Messungen an mobilen Standorten, einerseits auch der jeweilige Standort veröffentlicht wird und andererseits immer auch vergleichende Messungen durch das zuständige Landesumweltamt erfolgen. So soll z.B. die Belastung der Luft durch Staub, Feinstaub und die Staubzusammensetzung in der Umgebung der aktiven Braunkohletagebaue, direkt am Tagebaurand auch jeweils von mindestens einer stationären Station unter Aufsicht des MUGV erfasst werden.
"Bergbauvorhaben beeinträchtigen Boden, Luft und Wasser, die Lebensgrundlagen der Menschen. Wir wollen, dass sich vom Bergbau oder von geplanten Projekten betroffene Bürger jederzeit an einer unabhängigen Stelle über den Zustand dieser Lebensgrundlagen beziehungsweise zu erwartende Auswirkungen erkundigen können", sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL Dazu sei es notwendig, dass alle Bergbauvorhaben durch ausreichende und unabhängige Messungen begleitet und die Daten leicht zugänglich gemacht werden. "Das ist derzeit nicht der Fall, wie dies aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hervorgeht."
Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bergschäden in der Lausitz hatte ergeben, dass "den Bergbauunternehmen und der Bergverwaltung alle für die Gewinnung der Braunkohle relevanten Störungen der Kohle- und Deckgebirgsgeologie bekannt sind", die vom Bergbau Betroffenen aber trotzdem große Mühe haben, diese Information im Schadensfall zu bekommen. Von den 80 bis 150 jährlich gemeldeten Bergschäden an privatem Eigentum werden durch den Energiekonzern Vattenfall im Durchschnitt nur 51% anerkannt.
"Die Anwohner der Tagebaue sind in einer sehr belastenden Situation. Kommt es zu einem Bergschaden an ihrem Gebäude, müssen sie Vattenfall nachweisen, dass der Schaden durch den Tagebau entstanden ist. Das ist ein Kampf wie David gegen Goliath. Auch wenn Vattenfall bei der Hälfte der Fälle angeblich eine unbürokratische Regulierung ermöglicht, bleibt der Verursacher in vielen Schadensfällen unklar", sagte AXEL VOGEL.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zudem seit langem eine im Bundesberggesetz verankerte Beweislastumkehr, bei der das Unternehmen dem Geschädigten nachweisen muss, dass der Schaden nicht auf den Bergbau zurückzuführen ist. Darüber hinaus könnte auch die Einrichtung einer Schiedsstelle die Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bergbauunternehmen unterstützen. "Die Landesinformationsstelle Bergbau ist ein weiterer, wichtiger Baustein für einen neuen Umgang des Landes mit seinen Bürgern bei Bergbauvorhaben", sagte AXEL VOGEL
Zuständig wäre die Landesinformationsstelle für Bergbauvorhaben nicht nur für Braunkohletagebaue, sondern auch für Vorhaben zur Erschließung anderer Rohstoffe. Die Auseinandersetzungen um Fracking, CCS, die Hinterlassenschaften des DDR-Bergbaus oder die Belastung der Spree mit Rückständen aus dem Bergbau zeigen, dass ein großer Bedarf besteht, über Bergbauvorhaben und deren Folgen lückenlos informiert zu werden.
Mit einer Landesinformationsstelle Bergbau möchte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag den Bürgerinnen und Bürgern einen deutlich besseren Zugang zu Informationen über geplante Bergbauvorhaben, sowie über laufende und abgeschlossene Bergbauunternehmungen verschaffen. Mit dem neuen Informationsangebot soll die Transparenz bei geplanten Vorhaben und die Zugänglichkeit zu wichtigen Daten in Streitfällen über Bergschäden verbessert werden.
Die Informationen sollen in einer Behörde und auf einer Onlineplattform zur Verfügung gestellt werden. Diese Forderungen stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einem Entschließungsantrag, der auf der nächsten Plenarsitzung anlässlich der Debatte über die von Fraktion initiierte Große Anfrage zum Thema Bergschäden behandelt wird. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept für die zu gründende Landesinformationsstelle Bergbau zu erarbeiten.
Zur Verfügung gestellt werden sollen sowohl alle den Bergbau betreffende umweltbezogene Informationen, sämtliche Daten des Markscheidewesens als auch für die Beurteilung von Bergschäden an privaten und öffentlichen Sachwerten relevante Daten und Informationen. Frei zugänglich zu machen sind u.a. Daten, die Bergbaubetreiber den Behörden zur Verfügung stellen. Des Weiteren soll veröffentlicht werden, welche Gebühren, Rücklagen und Kompensationen dem Betreiber für die Nutzung der natürlichen Ressourcen und der Infrastruktur des Landes auferlegt bzw. in Rechnung gestellt werden. Auch beantragte und erteilte Erkundungslizenzen oder -genehmigungen sind dort vollständig zu veröffentlichen.
Für die Daten zur Luft- und Wasserreinhaltung ist sicherzustellen, dass, im Sinne einer transparenten Datenerhebung, neben den Messungen an mobilen Standorten, einerseits auch der jeweilige Standort veröffentlicht wird und andererseits immer auch vergleichende Messungen durch das zuständige Landesumweltamt erfolgen. So soll z.B. die Belastung der Luft durch Staub, Feinstaub und die Staubzusammensetzung in der Umgebung der aktiven Braunkohletagebaue, direkt am Tagebaurand auch jeweils von mindestens einer stationären Station unter Aufsicht des MUGV erfasst werden.
"Bergbauvorhaben beeinträchtigen Boden, Luft und Wasser, die Lebensgrundlagen der Menschen. Wir wollen, dass sich vom Bergbau oder von geplanten Projekten betroffene Bürger jederzeit an einer unabhängigen Stelle über den Zustand dieser Lebensgrundlagen beziehungsweise zu erwartende Auswirkungen erkundigen können", sagte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL Dazu sei es notwendig, dass alle Bergbauvorhaben durch ausreichende und unabhängige Messungen begleitet und die Daten leicht zugänglich gemacht werden. "Das ist derzeit nicht der Fall, wie dies aus der Antwort auf unsere Große Anfrage hervorgeht."
Die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bergschäden in der Lausitz hatte ergeben, dass "den Bergbauunternehmen und der Bergverwaltung alle für die Gewinnung der Braunkohle relevanten Störungen der Kohle- und Deckgebirgsgeologie bekannt sind", die vom Bergbau Betroffenen aber trotzdem große Mühe haben, diese Information im Schadensfall zu bekommen. Von den 80 bis 150 jährlich gemeldeten Bergschäden an privatem Eigentum werden durch den Energiekonzern Vattenfall im Durchschnitt nur 51% anerkannt.
"Die Anwohner der Tagebaue sind in einer sehr belastenden Situation. Kommt es zu einem Bergschaden an ihrem Gebäude, müssen sie Vattenfall nachweisen, dass der Schaden durch den Tagebau entstanden ist. Das ist ein Kampf wie David gegen Goliath. Auch wenn Vattenfall bei der Hälfte der Fälle angeblich eine unbürokratische Regulierung ermöglicht, bleibt der Verursacher in vielen Schadensfällen unklar", sagte AXEL VOGEL.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zudem seit langem eine im Bundesberggesetz verankerte Beweislastumkehr, bei der das Unternehmen dem Geschädigten nachweisen muss, dass der Schaden nicht auf den Bergbau zurückzuführen ist. Darüber hinaus könnte auch die Einrichtung einer Schiedsstelle die Geschädigten bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bergbauunternehmen unterstützen. "Die Landesinformationsstelle Bergbau ist ein weiterer, wichtiger Baustein für einen neuen Umgang des Landes mit seinen Bürgern bei Bergbauvorhaben", sagte AXEL VOGEL
Zuständig wäre die Landesinformationsstelle für Bergbauvorhaben nicht nur für Braunkohletagebaue, sondern auch für Vorhaben zur Erschließung anderer Rohstoffe. Die Auseinandersetzungen um Fracking, CCS, die Hinterlassenschaften des DDR-Bergbaus oder die Belastung der Spree mit Rückständen aus dem Bergbau zeigen, dass ein großer Bedarf besteht, über Bergbauvorhaben und deren Folgen lückenlos informiert zu werden.
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