Tanker-Notverkauf bei Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 droht - Kapitalmarktrecht

Tanker-Notverkauf bei Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 droht - Kapitalmarktrecht
Kurzfassung: Das Anleger des Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 - DS Sapphire schon lange auf Ausschüttungen verzichten müssen, ist nichts Neues. Nun sollen sie auch dem Notverkauf des Tankers zustimmen.
Tanker-Notverkauf bei Dr. Peters Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 123 droht - Kapitalmarktrecht GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.09.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Angeblich soll der Rohöltanker DS-Sapphire die prospektierten Chartereinnahmen nicht einlösen können. Die finanzierenden Banken wollen anscheinend die Notbremse ziehen und den Notverkauf des Schiffes forcieren. Die Forderungen der Banken wären jedoch nicht mal ansatzweise mit dem zu erwartenden Verkaufspreis gedeckt. Die Konsequenz für die Anleger des DS-Fonds Nr. 123 ist, dass sie womöglich gar kein Geld mehr erhalten.

Allerdings können betroffene Anleger möglicherweise einen Teil ihres investierten Geldes retten, indem sie Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Anlageberatung rechtlich geltend machen. Denn bei der Vermittlung von Schiffsfonds gibt es strenge Regelungen bezüglich der Aufklärung der potenziellen Anleger. Häufig ist in der Vergangenheit eine umfassende Aufklärung nicht erfolgt.

Ein Bankberater unterliegt der Pflicht, den Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Kapitalanlage aufzuklären. Doch in den wenigsten Fällen war dies der Fall. So wurden in vielen Fällen Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. Genau das sind sie aber oftmals nicht. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Hierüber hätte der Anleger in aller Deutlichkeit aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus wurden die Anleger von Schiffsfonds in vielen Fällen nicht über die Provisionen, so genannte Kick-Backs, die die Bankberater für die Vermittlung der Kapitalanlage erhielten, aufgeklärt. Auch dies hätte aber nach der aktuellen Rechtsprechung geschehen müssen.

Natürlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Daher sollten sich geschädigte Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt wenden.

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