11.09.2013 14:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Soziallasten sollen bei novelliertem Finanzausgleichsgesetz noch stärker ins Gewicht fallen
Kurzfassung: Soziallasten sollen bei novelliertem Finanzausgleichsgesetz noch stärker ins Gewicht fallen Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, bei der Zuweisung von Mitteln an die Kommun ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 11.09.2013] Soziallasten sollen bei novelliertem Finanzausgleichsgesetz noch stärker ins Gewicht fallen
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, bei der Zuweisung von Mitteln an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht nur Kriterien wie die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern die tatsächliche Bedürftigkeit der Kommunen stärker zu gewichten. Hier spiele beispielsweise auch die Zahl der Kinder in Haushalten, die soziale Transferleistungen erhalten, eine Rolle. Hierzu wird unsere Fraktion am morgigen Donnerstag einen Vorschlag in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen einbringen. Im Gegensatz zu der von SPD und Linker vorgelegten 4. Gesetzesnovelle zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll in dem bündnisgrünen Änderungsantrag der Schwerpunkt der zusätzlichen Mittelverteilung noch stärker auf die Bedürftigkeit der Kommunen gelegt werden.
Viele - vor allem berlinferne - Landkreise und die Mehrzahl der kreisfreien Städte in Brandenburg können die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Sozialausgaben nur noch über Kassenkredite finanzieren. Ohne eine bessere Finanzausstattung werden sie kaum Chancen haben, in absehbarer Zeit ihre Haushalte auszugleichen und Schulden abzubauen. Der Vorschlag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die gesamten Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem Vorwegabzug ab nächstem Jahr zielgerichtet für diese Aufgabe zu verwenden. Das sind im nächsten Jahr 20 Mio. Euro und ab 2015 10 Mio. Euro mehr als die Koalitionsfraktionen planen.
Die für kommunalpolitische Fragen zuständige Abgeordnete URSULA NONNEMACHER sagte dazu: "Den kreisfreien Städten Brandenburg (Havel), Cottbus und Frankfurt (Oder) genauso wie einigen Landkreise muss jetzt schnell geholfen werden, damit sie nicht noch tiefer in die Schuldenspirale geraten. Aber diese Mittel sind natürlich nicht ausreichend, um die Kommunalfinanzen in allen Brandenburger Kommunen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Diese Reform des Finanzausgleichsgesetzes kann nur ein Zwischenschritt sein. Wir wollen die anstehende Kommunalstrukturreform so ausgestalten, dass im ganzen Land finanziell leistungsfähige Kommunen entstehen, die ihre Aufgaben eigenständig und eigenverantwortlich erfüllen können."
Erste Signale aus anderen Landtagsfraktionen deuten darauf hin, dass unsere Änderungsvorschläge Gehör finden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
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Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, bei der Zuweisung von Mitteln an die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht nur Kriterien wie die Einwohnerzahl zu berücksichtigen, sondern die tatsächliche Bedürftigkeit der Kommunen stärker zu gewichten. Hier spiele beispielsweise auch die Zahl der Kinder in Haushalten, die soziale Transferleistungen erhalten, eine Rolle. Hierzu wird unsere Fraktion am morgigen Donnerstag einen Vorschlag in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen einbringen. Im Gegensatz zu der von SPD und Linker vorgelegten 4. Gesetzesnovelle zum Finanzausgleichsgesetz (FAG) soll in dem bündnisgrünen Änderungsantrag der Schwerpunkt der zusätzlichen Mittelverteilung noch stärker auf die Bedürftigkeit der Kommunen gelegt werden.
Viele - vor allem berlinferne - Landkreise und die Mehrzahl der kreisfreien Städte in Brandenburg können die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Sozialausgaben nur noch über Kassenkredite finanzieren. Ohne eine bessere Finanzausstattung werden sie kaum Chancen haben, in absehbarer Zeit ihre Haushalte auszugleichen und Schulden abzubauen. Der Vorschlag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, die gesamten Mittel in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem Vorwegabzug ab nächstem Jahr zielgerichtet für diese Aufgabe zu verwenden. Das sind im nächsten Jahr 20 Mio. Euro und ab 2015 10 Mio. Euro mehr als die Koalitionsfraktionen planen.
Die für kommunalpolitische Fragen zuständige Abgeordnete URSULA NONNEMACHER sagte dazu: "Den kreisfreien Städten Brandenburg (Havel), Cottbus und Frankfurt (Oder) genauso wie einigen Landkreise muss jetzt schnell geholfen werden, damit sie nicht noch tiefer in die Schuldenspirale geraten. Aber diese Mittel sind natürlich nicht ausreichend, um die Kommunalfinanzen in allen Brandenburger Kommunen wieder auf eine solide Grundlage zu stellen. Diese Reform des Finanzausgleichsgesetzes kann nur ein Zwischenschritt sein. Wir wollen die anstehende Kommunalstrukturreform so ausgestalten, dass im ganzen Land finanziell leistungsfähige Kommunen entstehen, die ihre Aufgaben eigenständig und eigenverantwortlich erfüllen können."
Erste Signale aus anderen Landtagsfraktionen deuten darauf hin, dass unsere Änderungsvorschläge Gehör finden.
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