12.09.2013 12:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Mieterbund e.V.
Rauchmelder gehören in jede Wohnung
Kurzfassung: Rauchmelder gehören in jede WohnungTag des Rauchmelders am 13. September 2013Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meist ...
[Deutscher Mieterbund e.V. - 12.09.2013] Rauchmelder gehören in jede Wohnung
Tag des Rauchmelders am 13. September 2013
Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meisten sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.
"Rauchmelder können Leben retten" erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. "Rauchmelder sollten in allen Häusern bzw. Wohnungen installiert werden. Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel."
Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, spätestens bis zum 31.12.2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen nach wie vor keine Rauchmelder eingebaut werden.
Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige "Besitzer", das ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Mieter, zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.
Siebenkotten: "In den Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Mieter bzw. Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren."
Auf dem 8. bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. September 2013 können sich Mieter und Vermieter bei Feuerwehren, Schornsteinfegern, Verbänden und Unternehmen über den Einbau und Betrieb von Rauchmeldern informieren.
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: 030 / 2 23 23 - 0
Telefax: 030 / 2 23 23 - 100
Mail: info@mieterbund.de
URL: http://www.mieterbund.de/
Tag des Rauchmelders am 13. September 2013
Rund 400 Menschen sterben jedes Jahr bei Bränden, rund 4.000 werden verletzt und tragen Langzeitschäden davon. Die meisten sterben jedoch nicht in den Flammen, sondern beim Einatmen des giftigen Kohlenmonoxids im Rauch.
"Rauchmelder können Leben retten" erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten anlässlich des 8. bundesweiten Tags des Rauchmelders am 13. September 2013. "Rauchmelder sollten in allen Häusern bzw. Wohnungen installiert werden. Dass ein großer Teil der deutschen Haushalte bisher nicht mit Rauchmeldern ausgestattet ist, ist nicht akzeptabel."
Mittlerweile gibt es in 13 von 16 Bundesländern eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchmelder in neue Wohnungen. Die Nachrüstfristen für bestehende Wohnungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, spätestens bis zum 31.12.2017 (Bayern) müssen jedoch alle Bestandswohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Nur in Berlin, Brandenburg und Sachsen müssen nach wie vor keine Rauchmelder eingebaut werden.
Für den Einbau von Rauchmeldern ist dabei in der Regel der Eigentümer oder Vermieter zuständig. Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist der jeweilige "Besitzer", das ist für die Dauer des Mietverhältnisses der Mieter, zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet.
Die Ausstattung einer Wohnung beispielsweise mit drei Rauchmeldern im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur kostet zwischen 50,00 und 100,00 Euro. Die regelmäßig anfallenden Wartungskosten trägt der Mieter oder der Eigentümer, der die Kosten als Betriebskosten auf den Mieter dann umlegen kann.
Siebenkotten: "In den Bundesländern, in denen der Einbau von Rauchmeldern nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollten Mieter bzw. Vermieter jetzt handeln und Rauchmelder freiwillig installieren."
Auf dem 8. bundesweiten Tag des Rauchmelders am 13. September 2013 können sich Mieter und Vermieter bei Feuerwehren, Schornsteinfegern, Verbänden und Unternehmen über den Einbau und Betrieb von Rauchmeldern informieren.
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10179 Berlin
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Weitere Informationen
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, 10179 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 / 2 23 23 - 0; http://www.mieterbund.de/
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