13.09.2013 14:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
5 Jahre nach Lehman: EU-Parlament macht Weg frei für neue Europäische Bankenaufsicht
Kurzfassung: 5 Jahre nach Lehman: EU-Parlament macht Weg frei für neue Europäische BankenaufsichtFinanzminister Schäuble fordert weiter entschlossenes Vorgehen bei den noch ausstehenden RegulierungsmaßnahmenVo ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 13.09.2013] 5 Jahre nach Lehman: EU-Parlament macht Weg frei für neue Europäische Bankenaufsicht
Finanzminister Schäuble fordert weiter entschlossenes Vorgehen bei den noch ausstehenden Regulierungsmaßnahmen
Vor fünf Jahren, am 15. September 2008, erreichte die internationale Finanzmarktkrise mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers ihren ersten Höhepunkt. Die Ursachen der Finanzkrise waren vielfältig. Auf der Suche nach immer höheren Renditen nahmen Investoren immer größere Risiken in Kauf. Bestehende Risiken wurden systematisch unterschätzt. Fehlende Transparenz neuer und komplexer Finanzprodukte ließ deren Struktur und Risiko nicht erkennen. Vergütungsstrukturen, die kurzfristige Erträge belohnt und langfristige Risiken ausgeblendet haben, setzten falsche Anreize für Vorstände und Mitarbeiter. Finanzinstituten fehlte die Widerstandsfähigkeit, da sie zu geringes Eigenkapital als Risikopuffer vorhielten.
In den letzten Jahren wurden international im G20-Kreis, in Europa und in Deutschland eine Vielzahl von Regulierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um zu verhindern, dass sich eine solche Krise noch einmal wiederholt. Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt:
Die Finanzmarktkrise und die darauf folgende weltweite Rezession haben uns deutlich vor Augen geführt: Die Finanzmärkte brauchen Regeln und Grenzen, die sie selbst nicht setzen, geschweige denn effektiv durchsetzen können. Die Bundesregierung hat entschlossen reagiert und einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte Geschaffen. Gut, dass jetzt auch das Europäische Parlament den Weg für die neue Europäische Bankenaufsicht frei gemacht hat. Jetzt müssen wir bei den noch anstehenden Vorhaben ebenso entschlossen voran gehen. Unser Ziel muss sein, dass die Bankenaufsicht und der Abwicklungsmechanismus möglichst zeitgleich funktionsfähig sind.
Im Einzelnen:
Mit dem neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte hat die Bundesregierung die Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen. Sie hat sich dabei von folgenden Zielen leiten lassen:
Wir verschaffen dem Haftungsprinzip wieder Geltung. Wir machen das Finanzsystem krisenfester. Wir beteiligen die Verursacher an den Kosten der Krise. Wir erhöhen die Transparenz der Märkte und Produkte. Wir machen die Aufsicht durchsetzungsstärker.Wir verschaffen dem Haftungsprinzip wieder Geltung. Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen können. Wesentliches Element ist die Umsetzung von Basel III durch das CRD IV-Paket. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an die Quantität und vor allem die Qualität des haftenden Eigenkapitals von Banken maßgeblich erhöht, eine Verschuldungsobergrenze eingeführt und die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement verschärft; so muss insbesondere die Quote des besonders haftenden harten Kernkapitals auf 4,5% mehr als verdoppelt und - einschließlich des sog. Kapitalerhaltungspuffers - bis 2019 auf 7% mehr als verdreifacht werden. Für global systemrelevante Banken können die Kapitalanforderungen in Umsetzung der Beschlüsse der G20 noch einmal um bis zu 3,5% verschärft werden.
Wir machen das Finanzsystem krisenfester. Trotz erhöhter Kapitalanforderungen kann die Schieflage einer Bank nie ausgeschlossen werden. Für diesen Fall sind effiziente und vorhersehbare Regelungen für die Abwicklung von Banken erforderlich. Deutschland hat hier mit dem Restrukturierungsgesetz eine Vorreiterrolle übernommen und Maßstäbe für die im November 2011 von den G20 beschlossenen weltweiten Abwicklungsstandards gesetzt.
Bei den derzeit auf EU-Ebene verhandelten Regelungen über die Sanierung und Abwicklung von Banken sowie über einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus geht es darum, eine möglichst umfassende Haftung von Eigentümern und Investoren in Schieflage sicherzustellen und die Voraussetzungen für eine effiziente und rechtssichere Abwicklung auch in grenzüberschreitenden Fällen zu schaffen. Mit den im August 2013 in Kraft getretenen Vorschriften über Sanierungs- und Abwicklungspläne im sogenannten Trennbankengesetz ist Deutschland auch hier vorangegangen.
Wir beteiligen die Verursacher an den Kosten der Krise. Mit dem Ziel, den Finanzsektor an den Kosten der aktuellen Krise zu beteiligen, wirken wir auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in möglichst vielen Staaten der EU hin. Für künftige Bankenschieflagen sind möglichst umfassende, belastbare und verbindliche Vorschriften für die Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten (das sog. Bail-In) im Rahmen der Abwicklung erforderlich. Und für die Fälle, in denen dies nicht reicht, muss der Bankensektor mit einer Bankenabgabe seinen Beitrag leisten, die in Deutschland bereits 2011 durch das Restrukturierungsfondsgesetz eingeführt wurde.
Wir erhöhen die Transparenz der Märkte und Produkte. Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen zwischen Finanzmarktakteuren. Mit der EU-Verordnung zu OTC-Derivaten wird die Transparenz der Märkte erhöht und deren Krisenanfälligkeit verringert. In den G20 hat sich Deutschland zudem für eine wirkungsvolle Überwachung und Regulierung des internationalen Schattenbankensystems eingesetzt. Nach Vorschlägen zu Geldmarktfonds Ende 2012 wurde nun - nicht zuletzt auf deutsches Drängen - u.a. ein Rahmenwerk zum internationalen Vorgehen bei der Identifizierung, Überwachung und Regulierung anderer Schattenbank-Unternehmen (einschließlich Hedgefonds) beschlossen. Dies sind wichtige Schritte, deren überprüfbare Umsetzung und Fortentwicklung nun weltweit anhand klarer Fahr- und Zeitpläne sichergestellt werden muss.
Wir machen die Aufsicht durchsetzungsstärker. Mit den materiellen Regeln werden der Aufsicht auch Mittel an die Hand gegeben, diese effektiv durchzusetzen, etwa die gestuften Interventionsmöglichkeiten der Aufsicht im Rahmen der neuen Kapitalanforderungen nach Basel III/CRD IV sowie die Instrumente zur geordneten Abwicklung strauchelnder Banken. Es geht aber auch um bessere institutionelle Aufsichtsstrukturen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht wurde die nationale Finanzmarktaufsicht besser aufgestellt. Auf Europäischer Ebene wurde Anfang 2011 das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) etabliert. Die einheitliche Bankenaufsicht unter Beteiligung der EZB wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Damit werden nationale Interessenkonflikte in der Aufsicht künftig eine geringere Rolle spielen und Fehlentwicklungen leichter zu unterbinden sein.
Bildunterschrift: Statue "Europa" der belgischen Künstlerin May Claerhout vor dem Europäischen Parlament in Brüssel picture alliance / Daniel Kalker
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Finanzminister Schäuble fordert weiter entschlossenes Vorgehen bei den noch ausstehenden Regulierungsmaßnahmen
Vor fünf Jahren, am 15. September 2008, erreichte die internationale Finanzmarktkrise mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers ihren ersten Höhepunkt. Die Ursachen der Finanzkrise waren vielfältig. Auf der Suche nach immer höheren Renditen nahmen Investoren immer größere Risiken in Kauf. Bestehende Risiken wurden systematisch unterschätzt. Fehlende Transparenz neuer und komplexer Finanzprodukte ließ deren Struktur und Risiko nicht erkennen. Vergütungsstrukturen, die kurzfristige Erträge belohnt und langfristige Risiken ausgeblendet haben, setzten falsche Anreize für Vorstände und Mitarbeiter. Finanzinstituten fehlte die Widerstandsfähigkeit, da sie zu geringes Eigenkapital als Risikopuffer vorhielten.
In den letzten Jahren wurden international im G20-Kreis, in Europa und in Deutschland eine Vielzahl von Regulierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um zu verhindern, dass sich eine solche Krise noch einmal wiederholt. Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärt:
Die Finanzmarktkrise und die darauf folgende weltweite Rezession haben uns deutlich vor Augen geführt: Die Finanzmärkte brauchen Regeln und Grenzen, die sie selbst nicht setzen, geschweige denn effektiv durchsetzen können. Die Bundesregierung hat entschlossen reagiert und einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte Geschaffen. Gut, dass jetzt auch das Europäische Parlament den Weg für die neue Europäische Bankenaufsicht frei gemacht hat. Jetzt müssen wir bei den noch anstehenden Vorhaben ebenso entschlossen voran gehen. Unser Ziel muss sein, dass die Bankenaufsicht und der Abwicklungsmechanismus möglichst zeitgleich funktionsfähig sind.
Im Einzelnen:
Mit dem neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte hat die Bundesregierung die Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen. Sie hat sich dabei von folgenden Zielen leiten lassen:
Wir verschaffen dem Haftungsprinzip wieder Geltung. Wir machen das Finanzsystem krisenfester. Wir beteiligen die Verursacher an den Kosten der Krise. Wir erhöhen die Transparenz der Märkte und Produkte. Wir machen die Aufsicht durchsetzungsstärker.Wir verschaffen dem Haftungsprinzip wieder Geltung. Wer Gewinnchancen hat, muss auch die damit verbundenen Risiken tragen können. Wesentliches Element ist die Umsetzung von Basel III durch das CRD IV-Paket. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an die Quantität und vor allem die Qualität des haftenden Eigenkapitals von Banken maßgeblich erhöht, eine Verschuldungsobergrenze eingeführt und die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement verschärft; so muss insbesondere die Quote des besonders haftenden harten Kernkapitals auf 4,5% mehr als verdoppelt und - einschließlich des sog. Kapitalerhaltungspuffers - bis 2019 auf 7% mehr als verdreifacht werden. Für global systemrelevante Banken können die Kapitalanforderungen in Umsetzung der Beschlüsse der G20 noch einmal um bis zu 3,5% verschärft werden.
Wir machen das Finanzsystem krisenfester. Trotz erhöhter Kapitalanforderungen kann die Schieflage einer Bank nie ausgeschlossen werden. Für diesen Fall sind effiziente und vorhersehbare Regelungen für die Abwicklung von Banken erforderlich. Deutschland hat hier mit dem Restrukturierungsgesetz eine Vorreiterrolle übernommen und Maßstäbe für die im November 2011 von den G20 beschlossenen weltweiten Abwicklungsstandards gesetzt.
Bei den derzeit auf EU-Ebene verhandelten Regelungen über die Sanierung und Abwicklung von Banken sowie über einen gemeinsamen Abwicklungsmechanismus geht es darum, eine möglichst umfassende Haftung von Eigentümern und Investoren in Schieflage sicherzustellen und die Voraussetzungen für eine effiziente und rechtssichere Abwicklung auch in grenzüberschreitenden Fällen zu schaffen. Mit den im August 2013 in Kraft getretenen Vorschriften über Sanierungs- und Abwicklungspläne im sogenannten Trennbankengesetz ist Deutschland auch hier vorangegangen.
Wir beteiligen die Verursacher an den Kosten der Krise. Mit dem Ziel, den Finanzsektor an den Kosten der aktuellen Krise zu beteiligen, wirken wir auf die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in möglichst vielen Staaten der EU hin. Für künftige Bankenschieflagen sind möglichst umfassende, belastbare und verbindliche Vorschriften für die Beteiligung der Gläubiger an den Verlusten (das sog. Bail-In) im Rahmen der Abwicklung erforderlich. Und für die Fälle, in denen dies nicht reicht, muss der Bankensektor mit einer Bankenabgabe seinen Beitrag leisten, die in Deutschland bereits 2011 durch das Restrukturierungsfondsgesetz eingeführt wurde.
Wir erhöhen die Transparenz der Märkte und Produkte. Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen zwischen Finanzmarktakteuren. Mit der EU-Verordnung zu OTC-Derivaten wird die Transparenz der Märkte erhöht und deren Krisenanfälligkeit verringert. In den G20 hat sich Deutschland zudem für eine wirkungsvolle Überwachung und Regulierung des internationalen Schattenbankensystems eingesetzt. Nach Vorschlägen zu Geldmarktfonds Ende 2012 wurde nun - nicht zuletzt auf deutsches Drängen - u.a. ein Rahmenwerk zum internationalen Vorgehen bei der Identifizierung, Überwachung und Regulierung anderer Schattenbank-Unternehmen (einschließlich Hedgefonds) beschlossen. Dies sind wichtige Schritte, deren überprüfbare Umsetzung und Fortentwicklung nun weltweit anhand klarer Fahr- und Zeitpläne sichergestellt werden muss.
Wir machen die Aufsicht durchsetzungsstärker. Mit den materiellen Regeln werden der Aufsicht auch Mittel an die Hand gegeben, diese effektiv durchzusetzen, etwa die gestuften Interventionsmöglichkeiten der Aufsicht im Rahmen der neuen Kapitalanforderungen nach Basel III/CRD IV sowie die Instrumente zur geordneten Abwicklung strauchelnder Banken. Es geht aber auch um bessere institutionelle Aufsichtsstrukturen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht wurde die nationale Finanzmarktaufsicht besser aufgestellt. Auf Europäischer Ebene wurde Anfang 2011 das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) etabliert. Die einheitliche Bankenaufsicht unter Beteiligung der EZB wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Damit werden nationale Interessenkonflikte in der Aufsicht künftig eine geringere Rolle spielen und Fehlentwicklungen leichter zu unterbinden sein.
Bildunterschrift: Statue "Europa" der belgischen Künstlerin May Claerhout vor dem Europäischen Parlament in Brüssel picture alliance / Daniel Kalker
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