Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (19.09.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verletzung der arteria subclavia bei winkelstabiler Plattenosteosynthese, LG Berlin, Az. 13 O 156/12Kurzfassung: Die Klägerin stürzte anlässlich eines Radrennens und zog sich dabei einen Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins zu. Dieser Bruch ist in der Klinik der Beklagten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt worden. Die vorgenommene Operation war nicht indiziert.
[Ciper & Coll. - 19.09.2013] Landgericht Berlin - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verletzung der arteria subclavia bei winkelstabiler Plattenosteosynthese, LG Berlin, Az. 13 O 156/12
Chronologie:
Die Klägerin stürzte anlässlich eines Radrennens und zog sich dabei einen Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins zu. Dieser Bruch ist in der Klinik der Beklagten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt worden. Die vorgenommene Operation war nicht indiziert.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch mittels eines Unfallchirurgen hinterfragen lassen. Nachdem dieser eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Entscheidend für die Bewertung eines Behandlungsfehlers war nach Meinung des gerichtlich bestellten Sachverständigen die nicht korrekte Versorgung der Fraktur, wodurch es zu einer Verletzung der arteria subclavia gekommen ist, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr fest. Außergerichtlich war der Versicherer der Klinik nicht bereit gewesen zu regulieren.
Verletzung der arteria subclavia bei winkelstabiler Plattenosteosynthese, LG Berlin, Az. 13 O 156/12
Chronologie:
Die Klägerin stürzte anlässlich eines Radrennens und zog sich dabei einen Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins zu. Dieser Bruch ist in der Klinik der Beklagten nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend behandelt worden. Die vorgenommene Operation war nicht indiziert.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang fachmedizinisch mittels eines Unfallchirurgen hinterfragen lassen. Nachdem dieser eine Fehlbehandlung konstatierte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Entscheidend für die Bewertung eines Behandlungsfehlers war nach Meinung des gerichtlich bestellten Sachverständigen die nicht korrekte Versorgung der Fraktur, wodurch es zu einer Verletzung der arteria subclavia gekommen ist, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr fest. Außergerichtlich war der Versicherer der Klinik nicht bereit gewesen zu regulieren.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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