18.09.2013 11:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Treffen zwei konkurrierende Unternehmen eine Abgrenzungsvereinbarung zur Vermarktung ihrer Produkte, so gilt diese grundsätzlich zeitlich unbeschränkt.
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Autor der Pressemeldung "Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Unternehmen zeitlich unbeschränkt gültig - Markenrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.