Mit dem englischen Führerschein legal in Deutschland fahren
Der 19.1.2013 war der Stichtag für einheitliche Führerscheine in der EUKurzfassung: In England interessiert sich keine Behörde dafür was in Deutschland war. Einen "alten" Führerschein kann man nach Ablauf etwaiger Sperrfristen neu beantragen. Er wird dann wiedererteilt.
[Ambassador Europe Ltd - 18.09.2013] Nach der aktuellen Gesetzeslage in der EU gilt ein englischer Führerschein in der gesamten EU und damit auch in Deutschland. Wem der Führerschein schon einmal entzogen wurde, kann ein Lied davon singen, wie umständlich und teuer es ist, dieses wichtige Dokument wieder zu erlangen. Einfacher geht das in Großbritannien, wo der Begriff "MPU" unbekannt ist. Ein dort wiedererteilter Führerschein ist ein auch für Deutschland gültiges Dokument. Es berechtigt legal am Straßenverkehr teilzunehmen.
Einen kleinen Haken hat die Sache die Angelegenheit allerdings, nämlich die sogenannte 185 Tage Regelung. Will man in einem anderen Land der EU legal einen Führerschein erwerben, muss man mindestens 185 Tage dort seinen Hauptwohnsitz gehabt haben. Soweit die Vorschrift. Das heißt aber nicht, dass man gleich dorthin ziehen muss und sich in Deutschland nicht mehr blicken lassen darf. Die Engländer kennen kein Meldegesetz und kein Amt, bei dem man sich anmelden muss. Die 185-Tage Regelung kann also dort nicht greifen, was letztlich bedeutet, dass man jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen kann. Das geht auch problemlos nach Ablauf etwaiger vorhandener Sperren.
Bedenken, ob diese Verfahrensweise legal ist, braucht man nicht zu haben. Nach der am 19.1.2013 in Kraft getretenen dritten EU Führerscheinrichtlinie werden nur noch einheitliche Führerscheine in der gesamten EU ausgestellt. Damit ist auch der britische Führerschein legal in Deutschland.
Bleibt noch die Frage nach dem Prozedere, wie man am besten vorgeht. Für Otto Normalverbraucher, der sich mit dem amtlichen Schriftverkehr schon in Deutschland schwer tut, sicherlich keine einfache Sache in einer anderen Sprache. Dafür wiederum gibt es Dienstleister in Form von Kanzleien mit mehrsprachigem Personal, die sich auf solche Verfahren spezialisiert haben. Der normale Ablauf beträgt 3 Wochen, erfahrungsgemäß jedoch ca. 8-16 Wochen.
Einen kleinen Haken hat die Sache die Angelegenheit allerdings, nämlich die sogenannte 185 Tage Regelung. Will man in einem anderen Land der EU legal einen Führerschein erwerben, muss man mindestens 185 Tage dort seinen Hauptwohnsitz gehabt haben. Soweit die Vorschrift. Das heißt aber nicht, dass man gleich dorthin ziehen muss und sich in Deutschland nicht mehr blicken lassen darf. Die Engländer kennen kein Meldegesetz und kein Amt, bei dem man sich anmelden muss. Die 185-Tage Regelung kann also dort nicht greifen, was letztlich bedeutet, dass man jederzeit einen Antrag auf Wiedererteilung stellen kann. Das geht auch problemlos nach Ablauf etwaiger vorhandener Sperren.
Bedenken, ob diese Verfahrensweise legal ist, braucht man nicht zu haben. Nach der am 19.1.2013 in Kraft getretenen dritten EU Führerscheinrichtlinie werden nur noch einheitliche Führerscheine in der gesamten EU ausgestellt. Damit ist auch der britische Führerschein legal in Deutschland.
Bleibt noch die Frage nach dem Prozedere, wie man am besten vorgeht. Für Otto Normalverbraucher, der sich mit dem amtlichen Schriftverkehr schon in Deutschland schwer tut, sicherlich keine einfache Sache in einer anderen Sprache. Dafür wiederum gibt es Dienstleister in Form von Kanzleien mit mehrsprachigem Personal, die sich auf solche Verfahren spezialisiert haben. Der normale Ablauf beträgt 3 Wochen, erfahrungsgemäß jedoch ca. 8-16 Wochen.
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Ambassador Europe Ltd, Herr Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152, 00000 London EC1V 2NX, Großbritannien
Tel.: +44 20 3355 3662; http://ambassador-europe.info/
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