19.09.2013 13:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Private Videoaufnahmen können unter bestimmten Bedingungen auch als Beweismittel in einem Zivilprozess herangezogen werden.
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Autor der Pressemeldung "Zulässigkeit privater Videoaufnahmen im Zivilprozess - Prozessführung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.