19.09.2013 13:39 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach der Kündigung soll durch ergänzende Vertragsauslegung der Lebensversicherungsverträge, die durch die Unwirksamkeit der Regelungen entstehende Lücke geschlossen werden, so der BGH.
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Autor der Pressemeldung "Die Berechnung des Rückkaufwerts von Lebensversicherungsverträgen nach dem BGH - Versicherungsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.