19.09.2013 13:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein Testament, in dem derjenige als Erbe eingesetzt wird, der sich bis zum Tod des Erblassers um diesen kümmert, ist wohl unwirksam. Letztlich bleibt durch die vage Formulierung offen, wer Erbe wird.
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Autor der Pressemeldung "Unwirksamkeit eines Testaments ohne konkrete Benennung einer Person - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.