Wenig bekannt in Deutschland: Schulden in England loswerden
Woanders gilt: möglichst schnell wieder arbeits- und steuerfähig werdenKurzfassung: 1999 wurde die Konkursordnung durch das Insolvenzrecht abgelöst. Darin ist auch das Verbraucherinsolvenzverfahren geregelt. Das beinhaltet eine Restschuldbefreiung 6 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens. Eine lange Zeit.
[Weg-Adresse - 20.09.2013] Es kann sogar bis zu 9 Jahren dauern, bis man von der Restschuld befreit wird. Und man darf dabei in dieser sogenannten Wohlverhaltensphase keinen Fehler machen sonst kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Sie ist oft genug von der Willkür des Insolvenzverwalters abhängig. Obwohl unternehmerische Insolvenzen in den Medien allgegenwärtig sind und ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftssystems geworden sind, haftet dem Privatinsolventen noch ein Insolvenz-Stigma an, das er in Deutschland nicht so schnell wieder los wird. Natürlich darf man gutes Geld verdienen, aber die Praxis sieht doch anders aus. Welcher Arbeitgeber stellt jemand in eine verantwortungsvolle Position ein, bei dem eine Pfändung auf das Gehalt vorliegt. Eine echte zweite Chance wie in den USA wird es hier sobald nicht geben.
Immerhin sehen das andere Länder in der EU anders wie zum Beispiel England. Hier soll der Insolvente möglichst schnell die Chance auf einen finanziellen Neubeginn erhalten um wieder arbeits- und steuerfähig zu werden. Eine Restschuldbefreiung ist bereits nach 12 Monaten möglich. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt, auch wenn die Bundesregierung eine Reform plant, wonach die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich sein soll.
Der Druck seitens der EU scheint langsam zu wirken, denn diese hat bereits im Jahre 2000 beschlossen, dass man als EU Bürger dort Privatinsolvenz anmelden kann, wo man lebt. Seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land zu verlegen, ist heutzutage durchaus nicht ungewöhnlich. Auch dafür hat die EU eine einheitliche Regelung geschaffen. Wie das funktioniert und ob sich das rechnet erfährt man bei darauf spezialisierten Unternehmen bzw. Kanzleien.
Immerhin sehen das andere Länder in der EU anders wie zum Beispiel England. Hier soll der Insolvente möglichst schnell die Chance auf einen finanziellen Neubeginn erhalten um wieder arbeits- und steuerfähig zu werden. Eine Restschuldbefreiung ist bereits nach 12 Monaten möglich. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt, auch wenn die Bundesregierung eine Reform plant, wonach die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich sein soll.
Der Druck seitens der EU scheint langsam zu wirken, denn diese hat bereits im Jahre 2000 beschlossen, dass man als EU Bürger dort Privatinsolvenz anmelden kann, wo man lebt. Seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land zu verlegen, ist heutzutage durchaus nicht ungewöhnlich. Auch dafür hat die EU eine einheitliche Regelung geschaffen. Wie das funktioniert und ob sich das rechnet erfährt man bei darauf spezialisierten Unternehmen bzw. Kanzleien.
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Weg-Adresse, Frau Angelika Achtzehn
Otto Lindenmayer Str. 28, 86153 Augsburg, Deutschland
Tel.: (09191) 83 999 84; http://weg-adresse.de
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