Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013

Kurzfassung: Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013WIESBADEN - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. S ...
[Statistisches Bundesamt - 20.09.2013] Repräsentative Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2013

WIESBADEN - Der Bundeswahlleiter teilt mit, dass - wie bei den bisherigen Bundestagswahlen auch - bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Dabei werden in gut 2 900 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern ermittelt. Das Wahlgeheimnis der einzelnen Wählerinnen und Wähler ist auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2013 werden voraussichtlich im Dezember 2013 vorliegen.
Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik können bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Männern und Frauen, altersspezifische Unterschiede sowie die Struktur der Wähler/-innen und Nichtwähler/-innen im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern analysiert werden. Auf diese Weise kann ein zuverlässiges Bild der politischen Partizipation verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen werden kann.
Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 80 000 Urnenwahlbezirken knapp 2500 und aus den rund 10 000 Briefwahlbezirken knapp 350 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen verwendet.
Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte und Wähler/-innen nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgewertet.
Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes
gewährleistet: So enthalten die Stimmzettel keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Außerdem sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2013 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2009 mindestens 400 Wählerinnen beziehungsweise Wähler aufgewiesen haben. Schließlich dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.
Nähere Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2013 stehen im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung: www.bundeswahlleiter.de --> Bundestagswahlen --> 2013

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Bundeswahlleiter/Kontakt.html
Weitere Informationen
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Das Statistische Bundesamt ist der führende Anbieter amtlicher statistischer Informationen in Deutschland.Wir sind rund 2 500 Beschäftigte, die in Wiesbaden, Bonn und Berlin statistische Informationen erheben, sammeln, aufbereiten, darstellen und analysieren. Wir liefern die statistischen Informationen, die notwendig sind für die Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft und die Entscheidungsprozesse in der Marktwirtschaft.Wir garantieren, dass unsere Einzeldaten neutral, objektiv sowie wissenschaftlich unabhängig sind und vertraulich behandelt werden. Unsere Leistungsfähigkeit beruht auf der Kompetenz und Kundenorientierung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In Wiesbaden betreiben wir die größte Spezialbibliothek für Statistik in Deutschland.Das Statistische Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, das die Dienstaufsicht ausübt. Wichtige organisatorische, personelle und finanzielle Fragen kann das Statistische Bundesamt nur mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern entscheiden.Die Fachaufsicht führen die Bundesministerien, die für die jeweiligen Statistiken zuständig sind. Sie müssen sicherstellen, dass die Statistiken so durchgeführt werden, wie es der entsprechende Rechtsakt anordnet. Bei der eigentlichen fachstatistischen Arbeit, nämlich der methodischen und technischen Vorbereitung und Durchführung von Statistiken, sind wir unabhängig und nicht weisungsgebunden.
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