20.09.2013 12:30 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Einem Steuerauskunftsersuchen der Steuerfahndung steht es nicht entgegen, wenn privatrechtlich die Geheimhaltung steuerlicher Daten vereinbart wird.
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Autor der Pressemeldung "Privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung und Sammelauskunftsersuchen - Steuerstrafrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.