20.09.2013 12:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Alterssicherung der Landwirte: Beitragsnachforderungen gestrichen
Kurzfassung: Alterssicherung der Landwirte: Beitragsnachforderungen gestrichenForderungen des DBV im Bundesrat umgesetzt(DBV) Der Bundesrat hat mit der heutigen endgültigen Verabschiedung des Bundesunfallkassen-N ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 20.09.2013] Alterssicherung der Landwirte: Beitragsnachforderungen gestrichen
Forderungen des DBV im Bundesrat umgesetzt
(DBV) Der Bundesrat hat mit der heutigen endgültigen Verabschiedung des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes (BVK-NOG) den Weg frei gemacht, um ungerechte Beitragsnachforderungen bei Eheschließungen von Landwirten zu verhindern, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Damit wird eine Forderung des DBV erfüllt. Auf Drängen des Bundesrechnungshofes hatte der Gesetzgeber im Oktober 2010 die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte nach Eheschließung erschwert. Der DBV bezeichnete die Regelung seinerzeit als nicht hinnehmbar und forderte eine Änderung.
Bis zum Oktober 2010, berichtet der DBV, sei die Befreiung von der Versicherungspflicht nach Eheschließung unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt. Gegen den Widerstand des DBV hätte der Gesetzgeber beschlossen, dass Ehegatten von Landwirten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse nur erreichen könnten, wenn sie den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung stellen würden. Ginge der entsprechende Antrag verspätet bei der Alterskasse ein, war der Antragseingang maßgebend für den Beginn der Befreiung. Davon wären etwa 2.000 Fälle mit einer Beitragsnachzahlung von rund 6 Mio. Euro betroffen gewesen. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates müssen diese Beiträge jetzt nicht nachgezahlt werden, stellt der DBV klar.
Der DBV ergänzt, dass die landwirtschaftliche Alterskasse inzwischen aufgrund eines Datenaustauschverfahrens zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterskasse frühzeitig von einer Eheschließung erfahren würde. Dies ermögliche dem Versicherungsträger, die Versicherten rechtzeitig über die eingetretene Versicherungspflicht und Möglichkeiten der Befreiung davon zu informieren.
Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
Copyright: DBV
Forderungen des DBV im Bundesrat umgesetzt
(DBV) Der Bundesrat hat mit der heutigen endgültigen Verabschiedung des Bundesunfallkassen-Neuordnungsgesetzes (BVK-NOG) den Weg frei gemacht, um ungerechte Beitragsnachforderungen bei Eheschließungen von Landwirten zu verhindern, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Damit wird eine Forderung des DBV erfüllt. Auf Drängen des Bundesrechnungshofes hatte der Gesetzgeber im Oktober 2010 die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte nach Eheschließung erschwert. Der DBV bezeichnete die Regelung seinerzeit als nicht hinnehmbar und forderte eine Änderung.
Bis zum Oktober 2010, berichtet der DBV, sei die Befreiung von der Versicherungspflicht nach Eheschließung unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt. Gegen den Widerstand des DBV hätte der Gesetzgeber beschlossen, dass Ehegatten von Landwirten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse nur erreichen könnten, wenn sie den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung stellen würden. Ginge der entsprechende Antrag verspätet bei der Alterskasse ein, war der Antragseingang maßgebend für den Beginn der Befreiung. Davon wären etwa 2.000 Fälle mit einer Beitragsnachzahlung von rund 6 Mio. Euro betroffen gewesen. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates müssen diese Beiträge jetzt nicht nachgezahlt werden, stellt der DBV klar.
Der DBV ergänzt, dass die landwirtschaftliche Alterskasse inzwischen aufgrund eines Datenaustauschverfahrens zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterskasse frühzeitig von einer Eheschließung erfahren würde. Dies ermögliche dem Versicherungsträger, die Versicherten rechtzeitig über die eingetretene Versicherungspflicht und Möglichkeiten der Befreiung davon zu informieren.
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