Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren (24.09.2013):
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene therapeutische Maßnahmen nach Leberabzess, LG Karlsruhe, 10 O 667/11Kurzfassung: Die Klaegerin befand sich wegen des Verdachts einer Zystopyelitis beim Beklagten in Behandlung. Trotz des Verdachts eines Leberabzesses erfolgten keine therapeutischen Maßnahmen. In der Folge musste die Klägerin notfallmaessig operiert werden, um den Abzess auszuräumen.
[Ciper & Coll. - 24.09.2013] Landgericht Karlsruhe - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Unterlassene therapeutische Maßnahmen nach Leberabzess, LG Karlsruhe, 10 O 667/11:
Chronologie:
Die Klaegerin befand sich wegen des Verdachts einer Zystopyelitis beim Beklagten in Behandlung. Trotz des Verdachts eines Leberabzesses erfolgten keine therapeutischen Maßnahmen. In der Folge musste die Klägerin notfallmaessig operiert werden, um den Abzess auszuräumen.
Verfahren:
Das Landgericht Karlsruhe hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Behandlungsfehler nicht ausschloss. Daraufhin haben die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich geschlossen. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der Klage konnte keine Einigung erzielt werden, daher musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Chronologie:
Die Klaegerin befand sich wegen des Verdachts einer Zystopyelitis beim Beklagten in Behandlung. Trotz des Verdachts eines Leberabzesses erfolgten keine therapeutischen Maßnahmen. In der Folge musste die Klägerin notfallmaessig operiert werden, um den Abzess auszuräumen.
Verfahren:
Das Landgericht Karlsruhe hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Behandlungsfehler nicht ausschloss. Daraufhin haben die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich geschlossen. Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Vorfeld der Klage konnte keine Einigung erzielt werden, daher musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
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Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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