24.09.2013 10:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Eine testamentarische Anordnung, nach der für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben ein Ersatzerbe bestimmt wird, soll wohl nicht als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden können.
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Autor der Pressemeldung "Testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe - Erbrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.