25.09.2013 14:03 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bayer AG
Bayer begleitet demografischen Wandel: Bezahlte Auszeiten zur Pflege von Angehörigen und Belastungsreduzierungen für Tarifbeschäftigte
Kurzfassung: Bayer begleitet demografischen Wandel: Bezahlte Auszeiten zur Pflege von Angehörigen und Belastungsreduzierungen für TarifbeschäftigteUnternehmensleitung und Betriebsrat schließen zukunftsweisende ...
[Bayer AG - 25.09.2013] Bayer begleitet demografischen Wandel: Bezahlte Auszeiten zur Pflege von Angehörigen und Belastungsreduzierungen für Tarifbeschäftigte
Unternehmensleitung und Betriebsrat schließen zukunftsweisende Vereinbarungen
Leverkusen, 25. September 2013 - Rund 20.000 Tarifbeschäftigte und Leitende Mitarbeiter der Bayer AG, ihrer Teilkonzerne und Servicegesellschaften können ab dem nächsten Jahr bezahlte Auszeiten für die Pflege von nahen Angehörigen in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten die Mitarbeiter des Tarifbereichs in der Regel ab dem 57. Lebensjahr zusätzliche freie Arbeitstage zur Belastungsreduzierung. Unternehmensleitung und Bayer-Gesamtbetriebsrat haben entsprechende zukunftsweisende Vereinbarungen abgeschlossen.
"Der demografische Wandel mit einer älter werdenden Belegschaft und dem Rückgang von Nachwuchskräften stellt Unternehmen und Beschäftigte vor besondere Herausforderungen", sagt Michael König, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Bayer AG. "Deswegen haben wir mit dem Betriebsrat daran gearbeitet, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Lebensarbeitszeit mit Blick auf familiäre und persönliche Notwendigkeiten individueller als bisher gestalten können", so König.
Bayer unterstützt seine Beschäftigten im Falle einer Pflegesituation von nahen Angehörigen weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Die Leistungen beinhalten nicht nur eine umfassende professionelle Beratung, sondern auch eine zehntägige vom Unternehmen bezahlte Auszeit für jeden akuten Pflegefall in der Familie.
Außerdem können sich Bayer-Mitarbeiter für eine Pflegeteilzeit von bis zu drei Jahren entscheiden und die vertragliche Arbeitszeit auf maximal 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung reduzieren. Da in der Pflegeteilzeit neben der Arbeitszeit auch das Einkommen entsprechend sinkt, richtet Bayer ein Pflegekonto ein, über das die Bezüge auf bis zu 70 Prozent des vorherigen Bruttogehalts aufgestockt werden können. Zum Ausgleich des Kontos stehen den Beschäftigten tarifliche Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie variable Einmalzahlungen wie beispielsweise der Bonus zur Verfügung. Reichen diese nicht aus, so bringen die Mitarbeiter nach Rückkehr aus der Pflegephase mindestens zehn Prozent des monatlichen Entgelts auf das Konto ein.
Zusätzlich zur Pflegeteilzeit können sich Bayer-Beschäftigte auch zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen bis zu einem halben Jahr vollständig freistellen lassen. Dafür kann ebenfalls das Pflegezeitkonto in Anspruch genommen werden. Auch die zehn Tage zur Akutpflege können für eine Sterbebegleitung genutzt werden.
Demografischer Wandel
Mit dem Tarifabschluss von 2012 wurde ein Demografie-Betrag von jährlich 200 Euro pro Tarifmitarbeiter für die Jahre 2013 bis 2015 festgeschrieben. Dieser ergänzt die ab 2010 tarifvertraglich bereitgestellten Mittel aus dem Demografie-Fonds von rund 300 Euro. Die Verwendung des Geldes hatten die Betriebsparteien in der Gesamtbetriebsvereinbarung "Lebensarbeitszeit und Demografie" festgelegt. Insgesamt stehen nun jährlich mehr als 500 Euro pro Tarifbeschäftigtem - insgesamt neun Millionen Euro - zur Verfügung. Thomas de Win, Vorsitzender des Bayer-Gesamt- und Konzernbetriebsrates, hebt hervor: "Wir Betriebsräte wollen die Maßnahmen zum demografischen Wandel nachhaltig und langfristig weiterführen. Deshalb ergänzen das Unternehmen und wir bestehende Programme zur Belastungsreduzierung der Schichtmitarbeiter, zur Gesundheitsförderung und zur Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten durch eine neue Belastungsreduzierung für etwa 1.750 Tarifbeschäftigte."
Die Mittel dienen der Finanzierung von Arbeitszeitreduzierungen. Die tariflich geregelte Altersfreizeit ab Alter 55 (Zweischicht) bzw. Alter 57 (Tagschicht) wird jeweils zunächst auf 20 bezahlte freie Tage pro Jahr aufgestockt. Ab 60 Jahre sind es 25 Tage, wenn Mitarbeiter 63 Jahre alt sind erhalten sie zur Belastungsreduzierung jährlich 30 Tage. Diese freien Tage müssen gleichmäßig verteilt genutzt werden, damit ein dauerhafter und positiver Gesundheitseffekt entstehen kann. Einbußen im Einkommen oder der Altersversorgung entstehen durch die Ausgleichstage nicht. "Die entfallenen Arbeitszeiten sollen ausgeglichen werden, indem die Bayer-Gesellschaften Ausgebildete oder Mitarbeiter aus dem unternehmensinternen Pool "BayJob" übernehmen beziehungsweise externe Einstellungen vornehmen", teilt de Win mit. Für Teil- und Vollkonti-Beschäftigte bleibe das bereits bewährte Modell der Belastungsreduzierung mit bis zu 20 bezahlten Freischichten pro Jahr ab Alter 55 bestehen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich außerdem auf weitere Nutzungsmöglichkeiten für Langzeitkonten verständigt. Bayer-Mitarbeiter können künftig nicht nur Guthaben von ihren Zeitkonten für eine berufliche Weiterqualifizierung und einen früheren Ausstieg in die Rentenphase einsetzen, sondern damit auch Pflegezeiten finanzieren und sich ergänzend zur Elternzeit der Erziehung des Kindes bis zu dessen siebtem Lebensjahr widmen. Mit Angeboten zur Kinder-Ferienbetreuung unterstreicht Bayer den hohen Stellenwert für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bayer.de.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Elke Ickenstein
Bayer AG
Personal/Sozialpolitik
Bayer AG
51368 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 214 30-81886
Fax: +49 214 30-58567
elke.ickenstein@bayer.com
Unternehmensleitung und Betriebsrat schließen zukunftsweisende Vereinbarungen
Leverkusen, 25. September 2013 - Rund 20.000 Tarifbeschäftigte und Leitende Mitarbeiter der Bayer AG, ihrer Teilkonzerne und Servicegesellschaften können ab dem nächsten Jahr bezahlte Auszeiten für die Pflege von nahen Angehörigen in Anspruch nehmen. Außerdem erhalten die Mitarbeiter des Tarifbereichs in der Regel ab dem 57. Lebensjahr zusätzliche freie Arbeitstage zur Belastungsreduzierung. Unternehmensleitung und Bayer-Gesamtbetriebsrat haben entsprechende zukunftsweisende Vereinbarungen abgeschlossen.
"Der demografische Wandel mit einer älter werdenden Belegschaft und dem Rückgang von Nachwuchskräften stellt Unternehmen und Beschäftigte vor besondere Herausforderungen", sagt Michael König, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Bayer AG. "Deswegen haben wir mit dem Betriebsrat daran gearbeitet, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Lebensarbeitszeit mit Blick auf familiäre und persönliche Notwendigkeiten individueller als bisher gestalten können", so König.
Bayer unterstützt seine Beschäftigten im Falle einer Pflegesituation von nahen Angehörigen weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Die Leistungen beinhalten nicht nur eine umfassende professionelle Beratung, sondern auch eine zehntägige vom Unternehmen bezahlte Auszeit für jeden akuten Pflegefall in der Familie.
Außerdem können sich Bayer-Mitarbeiter für eine Pflegeteilzeit von bis zu drei Jahren entscheiden und die vertragliche Arbeitszeit auf maximal 50 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung reduzieren. Da in der Pflegeteilzeit neben der Arbeitszeit auch das Einkommen entsprechend sinkt, richtet Bayer ein Pflegekonto ein, über das die Bezüge auf bis zu 70 Prozent des vorherigen Bruttogehalts aufgestockt werden können. Zum Ausgleich des Kontos stehen den Beschäftigten tarifliche Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie variable Einmalzahlungen wie beispielsweise der Bonus zur Verfügung. Reichen diese nicht aus, so bringen die Mitarbeiter nach Rückkehr aus der Pflegephase mindestens zehn Prozent des monatlichen Entgelts auf das Konto ein.
Zusätzlich zur Pflegeteilzeit können sich Bayer-Beschäftigte auch zur Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen bis zu einem halben Jahr vollständig freistellen lassen. Dafür kann ebenfalls das Pflegezeitkonto in Anspruch genommen werden. Auch die zehn Tage zur Akutpflege können für eine Sterbebegleitung genutzt werden.
Demografischer Wandel
Mit dem Tarifabschluss von 2012 wurde ein Demografie-Betrag von jährlich 200 Euro pro Tarifmitarbeiter für die Jahre 2013 bis 2015 festgeschrieben. Dieser ergänzt die ab 2010 tarifvertraglich bereitgestellten Mittel aus dem Demografie-Fonds von rund 300 Euro. Die Verwendung des Geldes hatten die Betriebsparteien in der Gesamtbetriebsvereinbarung "Lebensarbeitszeit und Demografie" festgelegt. Insgesamt stehen nun jährlich mehr als 500 Euro pro Tarifbeschäftigtem - insgesamt neun Millionen Euro - zur Verfügung. Thomas de Win, Vorsitzender des Bayer-Gesamt- und Konzernbetriebsrates, hebt hervor: "Wir Betriebsräte wollen die Maßnahmen zum demografischen Wandel nachhaltig und langfristig weiterführen. Deshalb ergänzen das Unternehmen und wir bestehende Programme zur Belastungsreduzierung der Schichtmitarbeiter, zur Gesundheitsförderung und zur Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten durch eine neue Belastungsreduzierung für etwa 1.750 Tarifbeschäftigte."
Die Mittel dienen der Finanzierung von Arbeitszeitreduzierungen. Die tariflich geregelte Altersfreizeit ab Alter 55 (Zweischicht) bzw. Alter 57 (Tagschicht) wird jeweils zunächst auf 20 bezahlte freie Tage pro Jahr aufgestockt. Ab 60 Jahre sind es 25 Tage, wenn Mitarbeiter 63 Jahre alt sind erhalten sie zur Belastungsreduzierung jährlich 30 Tage. Diese freien Tage müssen gleichmäßig verteilt genutzt werden, damit ein dauerhafter und positiver Gesundheitseffekt entstehen kann. Einbußen im Einkommen oder der Altersversorgung entstehen durch die Ausgleichstage nicht. "Die entfallenen Arbeitszeiten sollen ausgeglichen werden, indem die Bayer-Gesellschaften Ausgebildete oder Mitarbeiter aus dem unternehmensinternen Pool "BayJob" übernehmen beziehungsweise externe Einstellungen vornehmen", teilt de Win mit. Für Teil- und Vollkonti-Beschäftigte bleibe das bereits bewährte Modell der Belastungsreduzierung mit bis zu 20 bezahlten Freischichten pro Jahr ab Alter 55 bestehen.
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben sich außerdem auf weitere Nutzungsmöglichkeiten für Langzeitkonten verständigt. Bayer-Mitarbeiter können künftig nicht nur Guthaben von ihren Zeitkonten für eine berufliche Weiterqualifizierung und einen früheren Ausstieg in die Rentenphase einsetzen, sondern damit auch Pflegezeiten finanzieren und sich ergänzend zur Elternzeit der Erziehung des Kindes bis zu dessen siebtem Lebensjahr widmen. Mit Angeboten zur Kinder-Ferienbetreuung unterstreicht Bayer den hohen Stellenwert für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mehr Informationen finden Sie unter www.bayer.de.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Presseinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Elke Ickenstein
Bayer AG
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Telefon: +49 214 30-81886
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