25.09.2013 16:48 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Rumänisches Verfassungsgericht entscheidet pro Massentötung von Hunden - EU-Kommission und auch EU-Parlament gefordert
Kurzfassung: Rumänisches Verfassungsgericht entscheidet pro Massentötung von Hunden - EU-Kommission und auch EU-Parlament gefordertDas rumänische Verfassungsgericht hat über das Schicksal tausender Straßenhun ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 25.09.2013] Rumänisches Verfassungsgericht entscheidet pro Massentötung von Hunden - EU-Kommission und auch EU-Parlament gefordert
Das rumänische Verfassungsgericht hat über das Schicksal tausender Straßenhunde entschieden: Es legitimierte das Gesetz zur "Hunde-Euthanasie", der Massentötung von Straßenhunden. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Entscheidung scharf und hat sich an die Europäische Union gewandt, um doch noch eine langfristige und tierschutzgerechte Lösung zu erreichen.
Auch das EU-Parlament muss sich mit dem Vorgang befassen, fordert der Verband. Das Land ist als Mitglied des Europarates dem Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren beigetreten, welches humane Mittel zur Reduzierung der Population von Straßenhunden einfordert. Die Tötung der Tiere ist weder tierschutzkonform, noch löst es die Probleme, da andere Hunde immer wieder die entstandenen Lücken einnehmen und sich weiter fortpflanzen. Vielmehr hilft langfristig nur: einfangen, kastrieren und im angestammten Gebiet freilassen.
"Auch wenn Gerichtsschelte immer schwierig ist, aber das heutige Urteil des obersten Gerichtshofes in Rumänien kann nur als Bankrotterklärung Rumäniens in Sachen Tierschutz bezeichnet werden. Die EU-Kommission muss handeln, das Europaparlament muss sich ebenso damit eilig befassen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Verband hat sich nach Schreiben an die rumänische Botschaft und den rumänischen Präsidenten, nun auch an den für Landwirtschaft, und auch damit für Tierschutz, zuständigen EU-Kommissar Dacian Ciolos gewandt. Nach Ansicht der Tierschützer entzieht sich Rumänien dem Leitgedanken des Artikels 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welchem es grundsätzlich verpflichtet ist. Demnach ist dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen bei politischen Entscheidungen Rechnung zu tragen. "Rumänien hat noch die Chance zu zeigen, dass Verträge nicht bloß Lippenbekenntnisse und wertloses Papier sind. Es gibt tierschutzkonforme Methoden Straßentierbestände zu reduzieren, die müssen genutzt werden", so Schröder abschließend.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Das rumänische Verfassungsgericht hat über das Schicksal tausender Straßenhunde entschieden: Es legitimierte das Gesetz zur "Hunde-Euthanasie", der Massentötung von Straßenhunden. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert diese Entscheidung scharf und hat sich an die Europäische Union gewandt, um doch noch eine langfristige und tierschutzgerechte Lösung zu erreichen.
Auch das EU-Parlament muss sich mit dem Vorgang befassen, fordert der Verband. Das Land ist als Mitglied des Europarates dem Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren beigetreten, welches humane Mittel zur Reduzierung der Population von Straßenhunden einfordert. Die Tötung der Tiere ist weder tierschutzkonform, noch löst es die Probleme, da andere Hunde immer wieder die entstandenen Lücken einnehmen und sich weiter fortpflanzen. Vielmehr hilft langfristig nur: einfangen, kastrieren und im angestammten Gebiet freilassen.
"Auch wenn Gerichtsschelte immer schwierig ist, aber das heutige Urteil des obersten Gerichtshofes in Rumänien kann nur als Bankrotterklärung Rumäniens in Sachen Tierschutz bezeichnet werden. Die EU-Kommission muss handeln, das Europaparlament muss sich ebenso damit eilig befassen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Der Verband hat sich nach Schreiben an die rumänische Botschaft und den rumänischen Präsidenten, nun auch an den für Landwirtschaft, und auch damit für Tierschutz, zuständigen EU-Kommissar Dacian Ciolos gewandt. Nach Ansicht der Tierschützer entzieht sich Rumänien dem Leitgedanken des Artikels 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), welchem es grundsätzlich verpflichtet ist. Demnach ist dem Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen bei politischen Entscheidungen Rechnung zu tragen. "Rumänien hat noch die Chance zu zeigen, dass Verträge nicht bloß Lippenbekenntnisse und wertloses Papier sind. Es gibt tierschutzkonforme Methoden Straßentierbestände zu reduzieren, die müssen genutzt werden", so Schröder abschließend.
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