26.09.2013 06:08 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Wirtschaft & Finanzen von Weg-Adresse

Privatinsolvenz

Andere Länder, andere Insolvenzverfahren
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Das EuGH v. 21.01.2010 besagt, dass nach der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in einem Mitgliedsstaat der EU die Behörden anderer Mitgliedstaaten verpflichtet sind, alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang in ihrem Land anzuerkennen und zu vollstrecken. ... weiter lesen Quelle
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