Verfassungskonformität der Rentenkürzung fraglich
- Pressemitteilung der Firma Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), 29.03.2011
Pressemitteilung vom: 29.03.2011 von der Firma Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) aus Leipzig
Kurzfassung: Leipzig (mdr) – Das 2004 beschlossene Rentenkürzungsgesetz ist im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verfassungskonform und muss deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, davon gehen Rechtsexperten aus. Das ...
[Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - 29.03.2011] Verfassungskonformität der Rentenkürzung fraglich
Leipzig (mdr) – Das 2004 beschlossene Rentenkürzungsgesetz ist im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verfassungskonform und muss deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, davon gehen Rechtsexperten aus. Das berichtet das MDR-Magazin Umschau in seiner aktuellen Ausgabe. Das Gesetz sieht nämlich nur die Streichung von Ausbildungszeiten für Hochschulabsolventen, jedoch nicht für Besucher einer Fachschule vor. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte auch die Deutsche Rentenversicherung im Vorfeld der Gesetzesänderung geäußert. Im April wird das Bundessozialgericht über Rechtmäßigkeit der Streichung von Hochschulzeiten für die Ermittlung der Rentenhöhe entscheiden.
Die Streichung von Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung wurde 2004 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Bis dahin wurden für alle Versicherten bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung für die Rente angerechnet. Von der Streichung sind jedoch nur Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung betroffen, nicht aber klassische Berufsausbildungen und auch nicht das Fachschulstudium. Dieses Vorgehen wurde von der Politik damit begründet, dass Hochschulabsolventen besser verdienen, so mehr Rente bekommen und deshalb Kürzungen besser verkraften würden. "Wir haben hier eine Ungleichbehandlung von mehreren Ausbildungsgruppen, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sie gründet auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind und sich statistisch auch nicht eindeutig beweisen lassen", erklärt Rechtsanwalt Matthias Herberg. Er geht davon aus, dass das Bundessozialgericht die Sache an das Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung geben werde. Kippt das das Rentenkürzungsgesetz, hätte das zur Folge, dass wieder für alle Versicherten bis zu drei Jahre ihrer Ausbildungszeit – auch die an Schulen und Hochschulen - angerechnet werden und so höhere Renten gezahlt werden müssten. Im Fall einer Lehrerin aus Leipzig, über die das Magazin berichtet, könnten das auf die durchschnittliche Rentenbezugszeit hochgerechnet rund 11.000 Euro sein.
MDR-Magazin Umschau
Dienstag, 29.03.2011, 20:15 Uhr, im MDR FERNSEHEN
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Leipzig (mdr) – Das 2004 beschlossene Rentenkürzungsgesetz ist im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verfassungskonform und muss deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, davon gehen Rechtsexperten aus. Das berichtet das MDR-Magazin Umschau in seiner aktuellen Ausgabe. Das Gesetz sieht nämlich nur die Streichung von Ausbildungszeiten für Hochschulabsolventen, jedoch nicht für Besucher einer Fachschule vor. Verfassungsrechtliche Bedenken hatte auch die Deutsche Rentenversicherung im Vorfeld der Gesetzesänderung geäußert. Im April wird das Bundessozialgericht über Rechtmäßigkeit der Streichung von Hochschulzeiten für die Ermittlung der Rentenhöhe entscheiden.
Die Streichung von Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung wurde 2004 von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Bis dahin wurden für alle Versicherten bis zu drei Jahre ihrer Ausbildung für die Rente angerechnet. Von der Streichung sind jedoch nur Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung betroffen, nicht aber klassische Berufsausbildungen und auch nicht das Fachschulstudium. Dieses Vorgehen wurde von der Politik damit begründet, dass Hochschulabsolventen besser verdienen, so mehr Rente bekommen und deshalb Kürzungen besser verkraften würden. "Wir haben hier eine Ungleichbehandlung von mehreren Ausbildungsgruppen, die sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sie gründet auf Annahmen, die nicht nachvollziehbar sind und sich statistisch auch nicht eindeutig beweisen lassen", erklärt Rechtsanwalt Matthias Herberg. Er geht davon aus, dass das Bundessozialgericht die Sache an das Bundesverfassungsgericht zur Verhandlung geben werde. Kippt das das Rentenkürzungsgesetz, hätte das zur Folge, dass wieder für alle Versicherten bis zu drei Jahre ihrer Ausbildungszeit – auch die an Schulen und Hochschulen - angerechnet werden und so höhere Renten gezahlt werden müssten. Im Fall einer Lehrerin aus Leipzig, über die das Magazin berichtet, könnten das auf die durchschnittliche Rentenbezugszeit hochgerechnet rund 11.000 Euro sein.
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Der MITTELDEUTSCHE RUNDFUNK ist die öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehanstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Sitz in Leipzig und mit Landesfunkhäusern in Dresden, Magdeburg und Erfurt sowie mehreren Regionalstudios und Korrespondentenbüros. Die fünftgrößte ARD-Anstalt produziert acht Radioprogramme und ein Fernsehprogramm für 9,3 Millionen Menschen im Sendegebiet. Der MDR trägt 11,45 Prozent zum ARD-Gemeinschaftsprogramm bei und ist federführend für den werbefreien Kinderkanal von ARD und ZDF Ki.Ka mit Sitz in Erfurt.
Seit 1997 ist das MDR FERNSEHEN erfolgreichstes Drittes Programm der ARD und erreichte 2003 durchschnittlich einen Marktanteil von 9,2 Prozent im Sendegebiet.
Der MDR beschäftigt mehr als 2.000 festangestellte und viele freie Mitarbeiter in den Bereichen Programm, Produktion, Verwaltung und Technik.
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