Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon ist verstorben

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[Bundesverfassungsgericht - 27.09.2013] Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon ist verstorben

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dr. h. c. Helmut Simon ist am 26. September 2013 im Alter von 91 Jahren verstorben.
Dr. Dr. h. c. Helmut Simon wurde am 1. Januar 1922 in Waldbröl-Ruh im Bergischen Land geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Bonn sowie in Basel und wurde mit einer Arbeit zum Thema "Der Naturrechtsgedanke in der deutschen evangelischen Theologie" promoviert. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1953 begann er seine richterliche Tätigkeit am Landgericht in Düsseldorf. Von 1958 bis 1960 wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und anschließend zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Im Jahr 1965 erfolgte seine Wahl zum Richter am Bundesgerichtshof.
Im Juni 1970 wurde Dr. Dr. h. c. Helmut Simon zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat ernannt. Diesem gehörte er - nach seiner Wiederwahl im September 1975 - bis zum Eintritt in den Ruhestand im November 1987 an. Als Berichterstatter prägte er die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, des Hochschulrechts sowie des Rechts der selbstständigen Berufe. Zahlreiche wegweisende Entscheidungen des Ersten Senats wurden von ihm vorbereitet, unter anderem die "Numerus-clausus"-Entscheidung zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Beschränkungen des Hochschulzugangs (BVerfGE 43, 291) und der Brokdorf-Beschluss zum Demonstrationsrecht (BVerfGE 69, 315). Auch einige seiner Sondervoten finden bis heute Beachtung; beispielsweise trat er im Jahr 1975 anlässlich des Urteils zum Schwangerschaftsabbruch gegen eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers zum Erlass von Strafnormen ein (BVerfGE 39, 68).
Neben und nach seiner richterlichen Tätigkeit machte sich der Verstorbene durch sein vielfältiges Engagement für Kirche und Gesellschaft verdient, unter anderem in den Jahren 1977 und 1989 als Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages. Von 1993 bis 2000 wirkte er zudem als Präsident der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.
Die Universität Basel (Theologischer Fachbereich) verlieh Dr. Dr. h. c. Helmut Simon im Jahr 1980 die Ehrendoktorwürde. In Anerkennung seiner besonderen Verdienste wurde er 1987 durch den Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. 1988 erhielt er den Karl-Barth-Preis und 1989 im Hinblick auf seine herausragenden Verdienste um den sozialen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland den Hans-Böckler-Preis des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Zuletzt lebte Dr. Dr. h. c. Helmut Simon in Ettlingen.

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Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
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