30.09.2013 10:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospekte - VIP-Fonds-Medienfonds
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospekte - VIP-Fonds-MedienfondsKurzfassung: Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen, wenn im Rahmen der Anlageberatung fehlerhafte Prospekte verwendet wurden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 30.09.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in seinem Urteil vom 23.07.2013 (Az. 34 U 53/10) einem Anleger des Medienfonds "VIP 4" wegen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Bei der Vermittlung des streitgegenständlichen Fonds wurde eine Bank beratend tätig. Da während der Anlageberatung ein fehlerhafter Prospekt verwendet wurde, soll keine objektgerechte Beratung stattgefunden haben. Die Informationen des Fondsprospektes sollen nicht ausreichend über die möglichen Risiken der Anlage aufgeklärt haben. Weiterhin sei die prognostizierte Fondsentwicklung im Prospekt falsch dargestellt worden.
Unabhängige Finanzberater und auch Banken obliegt die Pflicht, Anlegern eine objektgerechte Beratung zu bieten. Sind die verwendeten Prospekte jedoch fehlerhaft, verletze die Bank diese Pflicht, so die Ansicht des Zivilsenats des OLG Hamm. Aus einer nicht objektgerechten und dadurch fehlerhaften Beratung lassen sich demnach Schadensersatzansprüche des Anlegers ableiten.
Zwar brachte die Beklagte vor, während des Beratungsgesprächs die Mängel des Prospekts richtiggestellt zu haben, aber überzeugen konnten dies die Richter nicht. Einen Beweis für die Richtigstellung sei die Bank nämlich schuldig geblieben. Weiterhin könne man nicht davon ausgehen, dass die Anleger die Investition auch bei sachgerechter und fehlerfreier Aufklärung getätigt hätten. Das Interesse der Anleger lag klar auf der Sicherheit des investierten Geldes und der Erlösprognose.
Neben der nicht wie erwartet eingetretenen Rendite, sollen auch die Finanzämter die steuerlichen Verlustzuweisungen der Fondsgesellschaft nicht anerkannt haben. Der Kläger strebte daher eine Rückabwicklung seiner Fondsanteile an und begründete sein Vorgehen mit der pflichtwidrig falschen Anlageberatung der Bank. Die Richter folgten der Ansicht des Klägers und sprachen ihm Schadensersatz zu.
Während der Anlageberatung müssen die Berater bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört auch, dass sie fehlerfrei beraten. Unter anderem müssen die Angaben in den Prospekten korrekt sein.
Anleger können in vielen Fällen daher ihr eingesetztes Kapital zurück erlangen. Ein Anwalt, der im Kapitalmarktrecht tätig ist, kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Ansprüche der Anleger durchsetzen. Ein rasches Handeln ist oftmals geboten, da mögliche Ansprüche wegen drohender Verjährung schnell geltend gemacht werden müssen.
http://www.grprainer.com/VIP-Fonds-Medienfonds.html
Unabhängige Finanzberater und auch Banken obliegt die Pflicht, Anlegern eine objektgerechte Beratung zu bieten. Sind die verwendeten Prospekte jedoch fehlerhaft, verletze die Bank diese Pflicht, so die Ansicht des Zivilsenats des OLG Hamm. Aus einer nicht objektgerechten und dadurch fehlerhaften Beratung lassen sich demnach Schadensersatzansprüche des Anlegers ableiten.
Zwar brachte die Beklagte vor, während des Beratungsgesprächs die Mängel des Prospekts richtiggestellt zu haben, aber überzeugen konnten dies die Richter nicht. Einen Beweis für die Richtigstellung sei die Bank nämlich schuldig geblieben. Weiterhin könne man nicht davon ausgehen, dass die Anleger die Investition auch bei sachgerechter und fehlerfreier Aufklärung getätigt hätten. Das Interesse der Anleger lag klar auf der Sicherheit des investierten Geldes und der Erlösprognose.
Neben der nicht wie erwartet eingetretenen Rendite, sollen auch die Finanzämter die steuerlichen Verlustzuweisungen der Fondsgesellschaft nicht anerkannt haben. Der Kläger strebte daher eine Rückabwicklung seiner Fondsanteile an und begründete sein Vorgehen mit der pflichtwidrig falschen Anlageberatung der Bank. Die Richter folgten der Ansicht des Klägers und sprachen ihm Schadensersatz zu.
Während der Anlageberatung müssen die Berater bestimmte Pflichten erfüllen. Dazu gehört auch, dass sie fehlerfrei beraten. Unter anderem müssen die Angaben in den Prospekten korrekt sein.
Anleger können in vielen Fällen daher ihr eingesetztes Kapital zurück erlangen. Ein Anwalt, der im Kapitalmarktrecht tätig ist, kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Ansprüche der Anleger durchsetzen. Ein rasches Handeln ist oftmals geboten, da mögliche Ansprüche wegen drohender Verjährung schnell geltend gemacht werden müssen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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