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Ein angemessenes genutztes Eigenheim bleibt bei Elternunterhalt unberücksichtigt - Familienrecht
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Der Wert einer Immobilie, die angemessen genutzt wird, bleibt bei der Berechnung des Altersvermögens eines Elternunterhaltspflichtigen nach Ansicht des BGH grundsätzlich unberücksichtigt. ... weiter lesen Quelle
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