01.10.2013 10:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Wert einer Immobilie, die angemessen genutzt wird, bleibt bei der Berechnung des Altersvermögens eines Elternunterhaltspflichtigen nach Ansicht des BGH grundsätzlich unberücksichtigt.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Ein angemessenes genutztes Eigenheim bleibt bei Elternunterhalt unberücksichtigt - Familienrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.