01.10.2013 11:10 Uhr in Gesundheit & Wellness von Pressestelle der EUHA
Die Europäische Union der Hörgeräteakustiker informiert: Bundesgerichtshof bestätigt Meisterpräsenz im Hörgeräteakustiker-Handwerk
Kurzfassung: (ddp direct) Mainz, 2013 – Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 [Az.: I ZR 222/11] festgestellt hat, erfordert die komplexe und verantwortungsvolle Dienstleistung eines Hörakustikers grundsätzlich die Anwesenheit eines Meisters. Die Meisterpräsenz in diesem gefahrengeneigten Gesundheitshandwerk ist erforderlich, um mit einem hohen Qualifikationsgrad unzureichende Ergebnisse und gesundheitliche Risiken auszuschließen.
„Mit dem Urteil wird der Anspruch der ...
„Mit dem Urteil wird der Anspruch der ...
[Pressestelle der EUHA - 01.10.2013] (ddp direct) Mainz, 2013 – Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 2013 [Az.: I ZR 222/11] festgestellt hat, erfordert die komplexe und verantwortungsvolle Dienstleistung eines Hörakustikers grundsätzlich die Anwesenheit eines Meisters. Die Meisterpräsenz in diesem gefahrengeneigten Gesundheitshandwerk ist erforderlich, um mit einem hohen Qualifikationsgrad unzureichende Ergebnisse und gesundheitliche Risiken auszuschließen.
„Mit dem Urteil wird der Anspruch der Kunden auf eine hoch qualifizierte Dienstleistung ihres Hörakustikers höchstrichterlich bestätigt“, sagt Martin Blecker, Präsident der Europäischen Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA). „Als ältester Berufsverband stehen wir für die fachliche Fortbildung und berufliche Qualifikation unserer Mitglieder. Im Interesse der bestmöglichen Versorgung empfehlen wir dem Verbraucher, aktiv nach der Meisterpräsenz zu fragen und diese im Zweifelsfall einzufordern.“
„Bei dem Rehabilitationsprozess geht es vor allem darum, den Betroffenen erstens das Hören, zweitens das Verstehen und drittens die individuelle Lebensqualität wiederzugeben, die aufgrund guter Kommunikation möglich ist“, so Martin Blecker weiter. „Dazu bedarf es profunder Kenntnisse der unterschiedlichen audiologischen Befunde und der medizinischen Hintergründe, verbunden mit dem stets aktuellen Wissensstand über die technologischen Möglichkeiten. Die Hörakustiker durchlaufen dafür eine geregelte und mehrfach kontrollierte Ausbildung, deren Abschluss der Meisterbrief ist. Erst dieser Abschluss berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung und ist Nachweis der Befähigung, neue Fachkräfte ausbilden und qualifizieren zu können.“
Im Mittelpunkt der EUHA-Aktivitäten steht die Vermittlung von fachlich interdisziplinärer Fortbildung in der Hörakustik. Dafür werden umfassende Informations- und Weiterbildungsangebote gemacht. Jährlicher Höhepunkt für die gesamte Hörakustikbranche ist der mehrtägige Internationale Hörgeräteakustiker-Kongress. Mehr Informationen zum 58. Internationalen Hörgeräteakustiker-Kongress (16.-18. Oktober 2013 in Nürnberg) finden Sie unter http://www.euha.org/kongress.
Damit setzt die EUHA wichtige Impulse für die gesamte Branche und unterstützt die Arbeit der Hörakustiker vor Ort. Bei der Rehabilitation von Schwerhörigkeit geht es darum, ein Stück verlorene Lebensqualität zurückzugeben. Die Dienstleistung des Hörakustikers verlangt dafür ein sehr hohes Maß an Qualifikation und Kompetenz, um bestmögliche Hörerfolge zu erzielen. Weitere Informationen dazu finden interessierte Verbraucher auf der Internetseite der EUHA – http://www.euha.org/informationen
Kontakt:
Pressestelle der EUHA
Tel. +49 (0)6421 293-179
Fax +49 (0)6421 293-729
E-Mail: presse-euha@nikolai3.de
V.i.S.d.P.: Europäische Union der Hörgeräteakustiker e. V.; Martin Blecker, Präsident;
Neubrunnenstraße 3, 55116 Mainz; Internet: www.euha.org; Telefon: 06131 28 30-0; E-Mail: info@euha.org
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„Mit dem Urteil wird der Anspruch der Kunden auf eine hoch qualifizierte Dienstleistung ihres Hörakustikers höchstrichterlich bestätigt“, sagt Martin Blecker, Präsident der Europäischen Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA). „Als ältester Berufsverband stehen wir für die fachliche Fortbildung und berufliche Qualifikation unserer Mitglieder. Im Interesse der bestmöglichen Versorgung empfehlen wir dem Verbraucher, aktiv nach der Meisterpräsenz zu fragen und diese im Zweifelsfall einzufordern.“
„Bei dem Rehabilitationsprozess geht es vor allem darum, den Betroffenen erstens das Hören, zweitens das Verstehen und drittens die individuelle Lebensqualität wiederzugeben, die aufgrund guter Kommunikation möglich ist“, so Martin Blecker weiter. „Dazu bedarf es profunder Kenntnisse der unterschiedlichen audiologischen Befunde und der medizinischen Hintergründe, verbunden mit dem stets aktuellen Wissensstand über die technologischen Möglichkeiten. Die Hörakustiker durchlaufen dafür eine geregelte und mehrfach kontrollierte Ausbildung, deren Abschluss der Meisterbrief ist. Erst dieser Abschluss berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung und ist Nachweis der Befähigung, neue Fachkräfte ausbilden und qualifizieren zu können.“
Im Mittelpunkt der EUHA-Aktivitäten steht die Vermittlung von fachlich interdisziplinärer Fortbildung in der Hörakustik. Dafür werden umfassende Informations- und Weiterbildungsangebote gemacht. Jährlicher Höhepunkt für die gesamte Hörakustikbranche ist der mehrtägige Internationale Hörgeräteakustiker-Kongress. Mehr Informationen zum 58. Internationalen Hörgeräteakustiker-Kongress (16.-18. Oktober 2013 in Nürnberg) finden Sie unter http://www.euha.org/kongress.
Damit setzt die EUHA wichtige Impulse für die gesamte Branche und unterstützt die Arbeit der Hörakustiker vor Ort. Bei der Rehabilitation von Schwerhörigkeit geht es darum, ein Stück verlorene Lebensqualität zurückzugeben. Die Dienstleistung des Hörakustikers verlangt dafür ein sehr hohes Maß an Qualifikation und Kompetenz, um bestmögliche Hörerfolge zu erzielen. Weitere Informationen dazu finden interessierte Verbraucher auf der Internetseite der EUHA – http://www.euha.org/informationen
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Pressestelle der EUHA, Frau Sabine Stübe-Kirchhof
Nicolaistraße 3, 35057 Marburg, -
Tel.: 06412 293-179; www.euha.org
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