02.10.2013 16:11 Uhr in Reisen & Tourismus von ADAC

Massive Einschränkungen für USA-Touristen

Kurzfassung: Massive Einschränkungen für USA-Touristen Museen und Nationalparks durch "Government Shutdown" geschlossen/ Bearbeitung bei Visa-Anträgen verzögert Unter dem am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen ...
[ADAC - 02.10.2013] Massive Einschränkungen für USA-Touristen

Museen und Nationalparks durch "Government Shutdown" geschlossen/ Bearbeitung bei Visa-Anträgen verzögert
Unter dem am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen "Government Shutdown" (Verwaltungsstillstand) - der Reduzierung bzw. teilweise Schließung der Regierungsgeschäfte - leiden auch USA-Touristen aus Deutschland. Laut ADAC sind alle 350 staatlichen Museen, Monumente, historische Häuser und Nationalparks geschlossen. Auch die Bearbeitung von Visa-Anträgen kann sich verzögern.
Die Online-Einreiseregistrierung (ESTA), die deutsche Urlauber für eine visumsfreie Reise unter 90 Tagen benötigen, ist laut Auskunft der US-Botschaft in Berlin derzeit nicht eingeschränkt. Der ADAC rät trotzdem, die ESTA-Registrierung, die zwei Jahre lang gültig ist, nicht zu kurzfristig zu beantragen. Kinderreisepässe berechtigen nur dann zur Einreise per ESTA, wenn sie ein Foto enthalten, vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert wurden. Bei einem ab dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass ist ein Visum notwendig, dessen Bearbeitung gegenwärtig länger dauern dürfte.
Die Einreise- und Sicherheitskontrollen an den Flughäfen erfolgen regulär. Passagiere sollten sich dennoch auf längere Wartezeiten bei der Einreise einstellen.
Weiter empfiehlt der ADAC, sich bei seinem Reiseveranstalter nach der aktuellen Lage zu erkundigen. Rechtlich betrachtet kommt der Verwaltungsstillstand in den USA einem Streik gleich. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, in der Tickets für Museen und Nationalparks enthalten sind, hat gegebenenfalls einen Anspruch auf Reisepreisminderung vom Veranstalter, wenn die Einrichtungen unerwartet geschlossen sind. Hat er den Besuch der Einrichtungen vorher gebucht, muss der Veranstalter das bezahlte Eintrittsgeld zurückerstatten.
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