04.10.2013 13:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Werden bestehende Einschränkungen eines Aktionsangebotes nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung genannt, kann die Werbung mit einem Aktionsangebot irreführend sein.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/92200GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Aktionsangebot kann irreführende Blickfangwerbung darstellen - Unlauterer Wettbewerb" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Aktionsangebot kann irreführende Blickfangwerbung darstellen - Unlauterer Wettbewerb" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.