07.10.2013 09:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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In dem Anbieten zahnärztlicher Leistungen Preisen über ein Gutscheinportal im Internet liegt nach Ansicht des Landgerichts Köln ein wettbewerbswidriges Verhalten.
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Autor der Pressemeldung "Anpreisende Werbung zahnärztlicher Leistungen ist wettbewerbswidrig - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.