07.10.2013 15:56 Uhr in Gesundheit & Wellness von Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Koordinierung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren – Deutschland unterstützt Verbesserungen auf EU-Ebene
Kurzfassung: Koordinierung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren - Deutschland unterstützt Verbesserungen auf EU-EbeneViren und Bakterien kennen keine Grenzen: Deshalb müssen die Mitgliedstaaten der EU ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 07.10.2013] Koordinierung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren - Deutschland unterstützt Verbesserungen auf EU-Ebene
Viren und Bakterien kennen keine Grenzen: Deshalb müssen die Mitgliedstaaten der EU gut zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen gemeinsam abzu-wehren. Um diese Zusammenarbeit noch zu verbessern, hatte die Europäische Kommission im Dezember 2011 einen EU-Gesetzgebungsvorschlag gemacht. Dieser Vorschlag hat nach intensiven Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat zu einer Beschlussvorlage geführt, die das Europäische Parlament bereits am 3. Juli 2013 angenommen hat. Der rechtlich bindende Beschluss wurde heute vom Rat der Europäischen Union - der Vertretung der Mitgliedstaaten - ohne Änderungen gebilligt und wird im November 2013 in der EU in Kraft treten. Damit werden die Krisenmanagementstrukturen bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen auf EU-Ebene verbessert. Es wurden Mechanismen zur besseren Abstimmung der Bereitschaftsplanung, zur gegenseitigen Früh-warnung und zur Koordinierung im Krisenfall beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Dieser Rechtsakt führt zu verbesserten Krisenmanagementstrukturen im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen aktiv und intensiv für Strukturen eingesetzt, die künftig eine effiziente Beobachtung, Frühwarnung und Koordinierung vor sowie in grenzüberschreitenden gesundheitlichen Gefahrenlagen ermöglichen. Der bisher nur informell bestehende Gesund-heitssicherheitsausschuss wird nun auch rechtlich verankert. Die EU-Mitgliedstaaten können so ihre Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs noch besser miteinander abstimmen."
Um ihre Bereitschaftsplanung für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen intensiver aufeinander abzustimmen, werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission regel-mäßig alle 3 Jahre über den Stand ihrer sektorübergreifenden nationalen Planung berichten und dazu im Gesundheitssicherheitsausschuss beraten. Für eine gegenseitige Frühwarnung der Mitgliedstaaten wird das bestehende Meldesystem für übertragbare Krankheiten auf Gesund-heitsgefahren chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs erweitert. Im Krisenfall werden die bestehenden EU-Agenturen oder die Kommission die Mitgliedstaaten bei der fachlichen Risikobewertung der Gefahrenlage unterstützen.
Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Maßnahmen im Gesundheitsbereich mit anderen bestehenden Mechanismen auf EU- Ebene abgestimmt werden, beispielsweise im Lebens- und Arzneimittelbereich. So wird Doppelarbeit vermieden, um die Ressourcen in einer Krise optimal dort verwenden zu können, wo sie gebraucht werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den nachstehenden Links zum Robert Koch-Institut, zur "Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz" (GD SANCO) der Europäischen Kommission und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Control - ECDC):
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_de.htm http://www.ecdc.europa.eu/en/Pages/home.aspx
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (1888) 441-0
Telefax: +49 (1888) 441-1830
Mail: info@bmg.bund.de
URL: http://www.bmg.bund.de
Viren und Bakterien kennen keine Grenzen: Deshalb müssen die Mitgliedstaaten der EU gut zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen gemeinsam abzu-wehren. Um diese Zusammenarbeit noch zu verbessern, hatte die Europäische Kommission im Dezember 2011 einen EU-Gesetzgebungsvorschlag gemacht. Dieser Vorschlag hat nach intensiven Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat zu einer Beschlussvorlage geführt, die das Europäische Parlament bereits am 3. Juli 2013 angenommen hat. Der rechtlich bindende Beschluss wurde heute vom Rat der Europäischen Union - der Vertretung der Mitgliedstaaten - ohne Änderungen gebilligt und wird im November 2013 in der EU in Kraft treten. Damit werden die Krisenmanagementstrukturen bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen auf EU-Ebene verbessert. Es wurden Mechanismen zur besseren Abstimmung der Bereitschaftsplanung, zur gegenseitigen Früh-warnung und zur Koordinierung im Krisenfall beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Dieser Rechtsakt führt zu verbesserten Krisenmanagementstrukturen im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen aktiv und intensiv für Strukturen eingesetzt, die künftig eine effiziente Beobachtung, Frühwarnung und Koordinierung vor sowie in grenzüberschreitenden gesundheitlichen Gefahrenlagen ermöglichen. Der bisher nur informell bestehende Gesund-heitssicherheitsausschuss wird nun auch rechtlich verankert. Die EU-Mitgliedstaaten können so ihre Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs noch besser miteinander abstimmen."
Um ihre Bereitschaftsplanung für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen intensiver aufeinander abzustimmen, werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission regel-mäßig alle 3 Jahre über den Stand ihrer sektorübergreifenden nationalen Planung berichten und dazu im Gesundheitssicherheitsausschuss beraten. Für eine gegenseitige Frühwarnung der Mitgliedstaaten wird das bestehende Meldesystem für übertragbare Krankheiten auf Gesund-heitsgefahren chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs erweitert. Im Krisenfall werden die bestehenden EU-Agenturen oder die Kommission die Mitgliedstaaten bei der fachlichen Risikobewertung der Gefahrenlage unterstützen.
Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Maßnahmen im Gesundheitsbereich mit anderen bestehenden Mechanismen auf EU- Ebene abgestimmt werden, beispielsweise im Lebens- und Arzneimittelbereich. So wird Doppelarbeit vermieden, um die Ressourcen in einer Krise optimal dort verwenden zu können, wo sie gebraucht werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den nachstehenden Links zum Robert Koch-Institut, zur "Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz" (GD SANCO) der Europäischen Kommission und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Control - ECDC):
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_de.htm http://www.ecdc.europa.eu/en/Pages/home.aspx
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Weitere Informationen
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, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (1888) 441-0; http://www.bmg.bund.de
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