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Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang - Versicherungsrecht
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Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, kann der Versicherungsschutz unter Umständen auch dann entfallen, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre. ... weiter lesen Quelle
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