08.10.2013 09:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei der Bewertung des Werts einer Immobilie wegen der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Zahlung von Zugewinn im Scheidungsverfahren, sind die dafür angefallenen Kosten nicht steuerlich abziehbar.
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Autor der Pressemeldung "Steuerliche Absetzbarkeit von Wertgutachten im Scheidungsverfahren - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.