Peter Weigl wird neuer Direktor beim Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Bundesverfassungsgericht, 29.03.2011
Pressemitteilung vom: 29.03.2011 von der Firma Bundesverfassungsgericht aus Karlsruhe

Kurzfassung: Peter Weigl, bisher Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, wird am Freitag, dem 1. April 2011, das Amt des Direktors beim Bundesverfassungsgericht antreten. Peter Weigl wurde am 2. August 1960 in Rechberghausen/Kreis Göppingen geboren und ...

[Bundesverfassungsgericht - 29.03.2011] Peter Weigl wird neuer Direktor beim Bundesverfassungsgericht


Peter Weigl, bisher Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, wird am Freitag, dem 1. April 2011, das Amt des Direktors beim Bundesverfassungsgericht antreten.

Peter Weigl wurde am 2. August 1960 in Rechberghausen/Kreis Göppingen geboren und ist verheiratet. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und begann - nach Ablegung der beiden Juristischen Staatsexamina - seine berufliche Laufbahn 1989 im Bundesministerium des Innern. Hier war er zunächst im Referat für Wahlrecht und Parteienrecht tätig und in diesen Bereichen u. a. an den Verhandlungen zum Einigungsvertrag beteiligt. In seiner Funktion als persönlicher Referent des Staatssekretärs in der Zeit von 1992 bis 1995 wirkte Peter Weigl ferner bei der Planung des Umzugs der Bundesregierung von Bonn nach Berlin mit.

1995 wurde er Leiter des Referats Wahlrecht und Parteienrecht. Im Jahr 2000 wechselte er zum Bundesgrenzschutzpräsidium Süd in München, wo er als Abteilungsleiter der Verwaltung für die Bereiche Personal, Recht, Organisation, Haushalt sowie Bau- und Liegenschaften zuständig war. In diesen Verwaltungsbereichen war Peter Weigl auch als Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium Süd in der Zeit 2005 bis 2007 tätig und übernahm zusätzlich polizeiliche Aufgaben. Seit März 2007 bekleidet er das Amt des Vizepräsidenten des Statistischen Bundesamtes. Im selben Jahr wurde er außerdem zum stellvertretenden Bundeswahlleiter ernannt.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Peter Weigl als erfahrenem Verwaltungsjuristen einen kompetenten Nachfolger der bisherigen Direktorin beim Bundesverfassungsgericht Dr. Elke Luise Barnstedt gefunden.


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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

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