09.10.2013 10:41 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Hat der Leasingnehmer laut Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert des Leasinggutes einzustehen, besteht für den Leasinggeber die Nebenpflicht das Leasinggut bestmöglich zu verwerten.
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Autor der Pressemeldung "Vertragliche Nebenpflichten für die Bewertung von Leasinggütern - Leasingrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.