09.10.2013 12:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag

Schallende Ohrfeige für das Bundesverwaltungsgericht

Kurzfassung: Schallende Ohrfeige für das Bundesverwaltungsgericht"Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner klaren Entscheidung der "justiziellen Hexenverfolgung" des linken Bundestagsabgeordnet ...
[Deutscher Bundestag - 09.10.2013] Schallende Ohrfeige für das Bundesverwaltungsgericht

"Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner klaren Entscheidung der "justiziellen Hexenverfolgung" des linken Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Münster ein verfassungsrechtliches Ende gesetzt hat. Die Entscheidung stellt in ihrer Unmissverständlichkeit eine schallende fachlich Ohrfeige für die betroffenen Fachgerichte dar. Diese hätten sich den verfassungsrechtlichen Nachhilfeunterricht durch das Bundesverfassungsgericht ersparen können, wenn sie sich mit den auf der Hand liegenden verfassungsrechtlichen Erwägungen sorgfältig und ernsthaft auseinandergesetzt hätten. Mit Formulierungen wie "Verfassungsrechtlich nicht haltbar.." und "Das Bundesverwaltungsgericht verkennt." wird das Bundesverwaltungsgericht auch sprachlich eindeutig in seine Schranken verwiesen," erklärt Wolfgang Neškovic, Mitglied des Deutschen Bundestages und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Beobachtung des Abgeordneten Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtmäßig angesehen hatte, aufgehoben wird .
Neškovic weiter: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bestätigt im Ergebnis die berechtigte und harsche Kritik, die die damalige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der politischen und juristischen Öffentlichkeit gefunden hat. Ich fordere daher die zuständigen Innenminister von Bund und Ländern, in deren Zuständigkeit linke Abgeordnete beobachtet werden, auf, die Beobachtung linker Abgeordneter unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts einzustellen."
Corinna Scheller

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