15.10.2013 10:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Bei der Frage, ob eine Geschäftspraxis irreführend ist, muss nicht auf die Einhaltung der beruflichen Sorgfaltspflicht eingegangen werden. Vielmehr ist nur die Unwahrheit der Praktik maßgeblich.
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Autor der Pressemeldung "Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.